Streckenwärter S ist zuständig für eine Weiche im Schienenverkehr. Diese ist 1,5km von ihm entfernt. Auf der linken Seite der Weiche stehen vier Kollegen von ihm, die dort irgendwelche Arbeiten erledigen. Obwohl laut Plan kein Zug über diesen konkreten Schienenverkehr fahren soll, rast plötzlich ein ICE mit voller Geschwindigkeit durch. Der ICE ist voll besetzt mit Fahrgästen. S merkt, dass er es nicht mehr schafft, seine Kollegen zu benachrichtigen. Für sie würde eine Kollision der Tod bedeuten. S weiß aber auch, dass durch eine Weichenstellung der ICE entgleisen würde und somit alle Insassen sterben würden.
Klassischer Fall im Strafrecht AT und weiteren Büchern1.
Schwerpunkte:
- Rechtfertigende Pflichtenkollision
- Gleichwertigkeit der Handlungspflichten
- Keine Abwägung zwischen Leben und Leben!
- Gleichwertigkeit der Handlungspflichten
- Schuld von Ferdinand von Schirach ↩