Straftatenvertuschung für den zivilen Frieden

Straftatenvertuschung für den zivilen Frieden

Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor

Die Fürsorge der Bundesregierung zum Wohle des deutschen Volkes kennt keine Grenzen, wenn es um den zivilen Frieden in der aus deutschen Bürgerinnen und Bürgern, sowie Millionen Ausländern bestehenden Mischbevölkerung geht, sämtliche Behörden und auch die staatlichen Medien müssen deshalb immer noch nach den im Januar 2016 herausgegebenen Vertuschungsverordnungen des Bundeskanzleramtes und des Innenministers agieren und die von Ausländern begangenen Gewaltverbrechen und auch alle anderen Straftaten vertuschen, das Bekanntwerden der kulturell geprägten, extrem brutalen und kriminellen Mentalität der von Frau Merkel nach Deutschland geholten Ausländer, die in der Silvesternacht 2015 in Köln und anderen deutschen Großstädten erstmalig offenkundig wurde, war für Frau Merkel und ihre Steigbügelhalter eine schockierende Lehre, womit nicht die Gewaltverbrechen, sondern das Bekanntwerden der Straftaten gemeint ist.

Im Gegenzug wird über von deutschen Bürgerinnen und Bürgern begangene Bagatellstraftaten (z.B. Mundraub) so intensiv berichtet, als ob die „Mundräuber“, die aus den Müllcontainern eines Supermarktes ein paar Lebensmittel entwendet haben, deren Verfallsdatum abgelaufen war, einen Bankraub mit Geißelnahme begangen und dabei mindestens einen Kassierer erschossen hätten. Mit dem sofort verabschiedeten Gesetz gegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) wurde nach den Vertuschungsverordnungen der zweite „Rettungsanker“ gegen das Bekanntwerden der muslimischen Killerkultur ausgeworfen und nachfolgend sind selbst jüdische Mitbürger wegen Volksverhetzung bestraft worden, weil sie öffentlich über verbale und körperliche Angriffe von angeblich friedfertigen Ausländern berichtet haben, denn derartige Handlungsweisen stören den „zivilen Frieden“, der die Grundlage für den weiteren Import von Millionen Ausländern aus Asien, Arabien und Afrika bildet. Solange nur ein paar Millionen Opfer und die Angehörigen von ermordeten Opfern über die Steinzeitmentalität der „friedfertigen, sowie hilfs- und schutzbedürftigen und (von Rauschgift, oder Alkohol) schwer traumatisierten Flüchtlinge“ informiert sind, die ebenfalls nichts Negatives über die Gewaltverbrecher verbreiten dürfen, ist der auf tönernen Füßen stehende „zivile Frieden“ gesichert, doch wenn wie aktuell geschehen, sogar der Oberbürgermeister von Saarlouis offiziell bekannt gibt, dass selbst SEK Polizisten vor extrem gewalttätigen, ausländischen Männerhorden flüchten, geht das Lügengespinst vom „zivilen Frieden“ seinem Ende entgegen.


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