Von Gastautor Wolfgang Schlichting
Hier ein aktuelles Beispiel: Ein Richter am Amtsgericht Essen/Ruhr will gegen das mehrfach vorbestrafte und als brutaler Schläger gerichtsbekannte Mitglied des Familienclans „Al Zein” keinen Strafprozess eröffnen, obwohl Bilal H. eigentlich wegen Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und vorsätzliche Körperverletzung angeklagt und verurteilt werden müsste. Dem zuständigen Richter ist das Sicherheitsrisiko zu groß und er hat deshalb entschieden, dass auf einen Strafprozess gegen das Mitglied eines als extrem gewaltbereiten Familienclans verzichtet wird.
Mit dieser Entscheidung hat der Richter unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass das Gewaltenmonopol des Staates nicht mehr existiert. Früher hatten die Ganoven Angst davor, von der Polizei verhaftet und von einem Gericht verurteilt zu werden. Heute hingegen fürchten sich Richter und Polizisten davor, von zumeist schwer bewaffneten Gewaltverbrechern an Leib und Leben geschädigt, oder zumindest verprügelt zu werden. Das “Merkelmärchen” von den schutzbedürftigen und friedfertigen Flüchtlingen und sonstigen Migranten ist ein Auslaufmodell, das inzwischen unglaubwürdiger ist, als die Lügengeschichten des Freiherrn Hironymus von Münchhausen. Arbeitslos werden die Richter trotzdem nicht, denn es gibt immer wieder deutsche Bürger, die man wegen Volksverhetzung oder Körperverletzung zu ein paar Jahren Knast verurteilen kann, weil sie sich gegen Migranten mündlich oder “handschriftlich” zur Wehr gesetzt haben.