Strafprozesse nur noch für Deutsche

Strafprozesse nur noch für Deutsche

Von Gastautor Wolfgang Schlichting

Strafprozesse nur noch für DeutscheDie Bundeskanzlerin hat der deutschen Bevölkerung versichert, dass sich Deutschland verändern wird und bezogen auf die deutsche Justiz hat diese Veränderung bereits vollumfänglich stattgefunden. Die deutschen Richter können inzwischen selbst entscheiden, ob ein Straftäter mit Migrationshintergrund verurteilt wird, oder ob gegen ihn kein Strafprozess statt findet, weil es für den Richter, seine Beisitzer, die Staatsanwältin und die Zeugen lebensgefährlich wird, wenn die brutalen Mitglieder eines kriminellen Familienclans an der Verhandlung teilnehmen und die Gefahr besteht, dass Personen aus dem vorgenannten Personenkreis an Leib und Leben geschädigt werden.

Hier ein aktuelles Beispiel: Ein Richter am Amtsgericht Essen/Ruhr will gegen das mehrfach vorbestrafte und als brutaler Schläger gerichtsbekannte Mitglied des Familienclans „Al Zein” keinen Strafprozess eröffnen, obwohl Bilal H. eigentlich wegen Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und vorsätzliche Körperverletzung angeklagt und verurteilt werden müsste. Dem zuständigen Richter ist das Sicherheitsrisiko zu groß und er hat deshalb entschieden, dass auf einen Strafprozess gegen das Mitglied eines als extrem gewaltbereiten Familienclans verzichtet wird.

Mit dieser Entscheidung hat der Richter unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass das Gewaltenmonopol des Staates nicht mehr existiert. Früher hatten die Ganoven Angst davor, von der Polizei verhaftet und von einem Gericht verurteilt zu werden. Heute hingegen fürchten sich Richter und Polizisten davor, von zumeist schwer bewaffneten Gewaltverbrechern an Leib und Leben geschädigt, oder zumindest verprügelt zu werden. Das “Merkelmärchen” von den schutzbedürftigen und friedfertigen Flüchtlingen und sonstigen Migranten ist ein Auslaufmodell, das inzwischen unglaubwürdiger ist, als die Lügengeschichten des Freiherrn Hironymus von Münchhausen. Arbeitslos werden die Richter trotzdem nicht, denn es gibt immer wieder deutsche Bürger, die man wegen Volksverhetzung oder Körperverletzung zu ein paar Jahren Knast verurteilen kann, weil sie sich gegen Migranten mündlich oder “handschriftlich” zur Wehr gesetzt haben.


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