Strafbefehl gegen Tebartz-van Elst

Wegen fal­scher eides­statt­li­cher Aussagen des Bischofs von Limburgs, Tebartz-van Elst, hat die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl bean­tragt. Das Amtsgericht Hamburg wird nun den Antrag der Staatsanwaltschaft prü­fen.

Dem Skandal um den Bischof hat die Berliner Zeitung heute ihren Leitartikel gewid­met. Darin wird ver­sucht, etwas mehr Sachlichkeit in die Diskussion zu brin­gen. So kommt der Autor des Artikels, Joachim Frank, zu der Schlussfolgerung, dass es vor allem dem völ­lig ver­al­te­tem (inter­nen) Kirchenrecht zu ver­dan­ken ist, dass der Bischof bis dato frei von Kontrolle nach eige­nem Gusto schal­ten und wal­ten konnte.

In sei­ner gan­zen Hitzigkeit offen­bart der Limburger Konflikt damit auch die Mängel einer Kirchenverfassung, die alle Macht in die Hand eines Einzigen gibt.

Nic

Google+

Strafbefehl gegen Tebartz-van Elst Nic Frank

wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Klimaanlagen-Revolution in Deutschland: Warum wir alle falsch liegen (BR quer Analyse)
wallpaper-1019588
[Manga] My Home Hero [11]
wallpaper-1019588
Buchenwälder und Wissower Klinken – Eine Wanderung im Nationalpark Jasmund auf der Insel Rügen
wallpaper-1019588
Maurische Landschildkröte: Haltung, Größe und Pflege