Strafbefehl gegen Tebartz-van Elst

Wegen fal­scher eides­statt­li­cher Aussagen des Bischofs von Limburgs, Tebartz-van Elst, hat die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl bean­tragt. Das Amtsgericht Hamburg wird nun den Antrag der Staatsanwaltschaft prü­fen.

Dem Skandal um den Bischof hat die Berliner Zeitung heute ihren Leitartikel gewid­met. Darin wird ver­sucht, etwas mehr Sachlichkeit in die Diskussion zu brin­gen. So kommt der Autor des Artikels, Joachim Frank, zu der Schlussfolgerung, dass es vor allem dem völ­lig ver­al­te­tem (inter­nen) Kirchenrecht zu ver­dan­ken ist, dass der Bischof bis dato frei von Kontrolle nach eige­nem Gusto schal­ten und wal­ten konnte.

In sei­ner gan­zen Hitzigkeit offen­bart der Limburger Konflikt damit auch die Mängel einer Kirchenverfassung, die alle Macht in die Hand eines Einzigen gibt.

Nic

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Strafbefehl gegen Tebartz-van Elst Nic Frank

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