Wegen falscher eidesstattlicher Aussagen des Bischofs von Limburgs, Tebartz-van Elst, hat die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragt. Das Amtsgericht Hamburg wird nun den Antrag der Staatsanwaltschaft prüfen.
Dem Skandal um den Bischof hat die Berliner Zeitung heute ihren Leitartikel gewidmet. Darin wird versucht, etwas mehr Sachlichkeit in die Diskussion zu bringen. So kommt der Autor des Artikels, Joachim Frank, zu der Schlussfolgerung, dass es vor allem dem völlig veraltetem (internen) Kirchenrecht zu verdanken ist, dass der Bischof bis dato frei von Kontrolle nach eigenem Gusto schalten und walten konnte.
In seiner ganzen Hitzigkeit offenbart der Limburger Konflikt damit auch die Mängel einer Kirchenverfassung, die alle Macht in die Hand eines Einzigen gibt.
Nic