Strafanzeige gegen Andreas Klamm: War es nationalsozialistische Propaganda ?

Von Andreas Klamm Journalist @AndreasKlamm

Strafanzeige gegen Andreas Klamm: War es nationalsozialistische Propaganda ?


Der tunesisch-französisch-deutsche Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Schriftsteller, Radio- und Fernseh-Produzent nahm in einer Online-Video-Konferenz bei Radio TV IBS Liberty (www.ibstelevision.org) öffentlich zu den Vorwürfen der Verbreitung “brauner”, nationalsozialistischer, rechtsradikaler Propaganda, eine Straftat in Deutschland, öffentlich Stellung und versichert er habe mit einer Verlinkung zu einem Beitrag des ARD Nachtmagazins und einem Interview mit dem Schweizer Sozialdemokraten und Soziologen, Jean Ziegler, keine nationalsozialistische Propaganda verbreitet. Der Vorwurf und die Beschuldigung stammen von Richard McTars im öffentlichen Facebook und auf den öffentlichen Seiten des Journalisten. Die Online-Presse-Video-Konferenz mit dem tunesisch-französisch-deutschen Journalist und Autor Andreas Klamm – Sabaot ist bei folgendem Link zu sehen und zu hören: http://youtu.be/W5Mu5xFCvMA

An Polizei, Kriminal-Polizei, Presse, Medien, Film, Funk, Fernsehen, Tageszeitungen, Online Medien

Herrn Harald Range, Generalbundesanwalt
Generalbundesanwaltschaft
Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe
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21. Dezember 2011 / 24. Dezember 2011

Selbst-Anzeige / Strafanzeige gegen Andreas Klamm, Journalist, Verleger, Herausgeber, Moderator, Korrespondent, staatlich geprüfter Krankenpfleger, geboren am 6. Februar 1968 in Ludwigshafen am Rhein, Deutschland, 1. Wohnsitz: London, Groß Britannien, 2. Wohnsitz: Schillerstr. 31. D 67141 Neuhofen in der Pfalz, (bei Ludwigshafen am Rhein), Rheinland-Pfalz, Deutschland

wegen des Verdachts der „Verbreitung, „brauner“, das meint rechtsradikaler, nationalsozialistischer Propaganda via Facebook am 19. Dezember 2011 in der Nacht zum 20. Dezember 2011 mit dem Beitrag „Es wird krachen in Deutschland“. Link, http://youtu.be/zpYiOqF5Oh4 gehostet bei YouTube / Google Inc., Produktion und Interview des ARD Nachtmagazin, ARD Erstes Deutsches Fernsehen, Interview mit dem Schweizer Sozialdemokraten, Autor, Soziologen, früheren UN-Sonderbericht-Erstatter Jean Ziegler / Belastungs-Zeuge: Richard McTars, Propaganda § 86, § 86 Strafgesetzbuch: Bis zu drei Jahren Gefängnis erwarten jeden, der “Propagandamittel” einer verfassungswidrigen Partei oder Vereinigung herstellt, verbreitet oder importiert – wenn diese Propagandamittel sich gegen die Demokratie oder die Völkerverständigung richten. Verurteilt werden kann jeder, der bei der Produktion oder Verbreitung hilft. Also bei Flugblättern nicht nur der Autor, sondern auch der Drucker und Verteiler oder jemand, der sie in seiner Wohnung vor der Verteilung lagert. Strafbar ist zum Beispiel die Forderung nach einem “europäischen Staat auf der Grundlage einer arischen Rassengemeinschaft” (was mag das wohl sein?), Quelle: http://www.hagalil.com

Strafanzeige gegen Herrn Richard Mc Tars, vermutlich Wien, Österreich wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung, § 164 StGB, § 187 StGB Verleumdung

Sehr geehrter Herr Generalbundesanwalt Dr. Harald Range !
Sehr geehrte Damen und Herren der Polizei-Dienststellen und der Kriminal-Polizei-Dienststellen!
Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen von Presse, Film, Funk und Fernsehen !

Der Belastungs-Zeuge Richard McTars, vermutlich Wien, Österreich, vergleiche Facebook – Profil macht dem Beschuldigten, Andreas Klamm, Journalist, Verleger, Herausgeber, Autor von 10 veröffentlichten Büchern, Schriftsteller, Radio- und Fernseh-Produzent und staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger (Staatsexamen, Tübingen, 1993) geboren am 6. Februar 1968 in Ludwigshafen am Rhein, am 19. Dezember 2011 in der Nacht zum 20. Dezember 2011 öffentlich mit der „Teilung“ eines Link zum Vorwurf, „braunes, das meint übersetzt, rechtsradikales, nationalsozialistische Propaganda“ international via Facebook zu verbreiten. Bei dem Beitrag handelt es sich um eine Produktion des ARD Nachtmagazins, ARD Erstes Deutsches Fernsehen mit dem Titel „Es wird krachen in Deutschland“. Link, http://youtu.be/zpYiOqF5Oh4 gehostet bei YouTube / Google Inc., Produktion und Interview des ARD Nachtmagazin, ARD Erstes Deutsches Fernsehen, Interview mit dem Schweizer Sozialdemokraten, Autor, Soziologen, früheren UN-Sonderbericht-Erstatter Jean Ziegler, der in dem Beitrag von „einem Aufstand des Gewissens“ spricht.

Wie Ihnen bekannt, berichtete die Tageszeitung Frankfurter Rundschau, online, wonach eine Spur der rechtsradikalen Terror-Organisation NSU, Nationalsozialistischer Untergrund direkt nach Ludwigshafen am Rhein im Zusammenhang mit der größten Brandkatastrophe in der Geschichte der Stadt Ludwigshafen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, Anfang Februar im Jahr 2008, führen soll. Bei der Brandkatastrophe in Ludwigshafen am Rhein starben in dem Feuer, dessen Ursache bis heute nicht näher aufgeklärt ist 9 Menschen, davon eine schwangere Frau mit ihrem noch nicht geborenen Baby. Die Menschen nicht nur in der Vorderpfalz, in Deutschland und in der Welt sind sensibilisiert möglicherweise sogar hypersensibilisiert, was mögliche Verdachts-Momente der Beschuldigung der Verbreitung von rechtsradikalem, nationalsozialistischen „brauner Propaganda“ anbelangt und zwangsläufig entstehen mit solchen Verdächtigungen auch immer weitere Mutmaßungen, ob es Zusammenhänge zur deutschen rechtsradikalen, (neo)-nationalsozialistischen Terror-Szene geben könnte. Aufgrund der Informationen des Belastungs-Zeugen, Herr Richard Mc Tars, der öffentlichen Beschuldigung gegen Andreas Klamm, Journalist, kann damit aus verständlichen, höchst aktuellen Gründen auch der Eindruck und die Frage in der hochsenibilisierten Vorderpfalz entstehen, ob Andreas Klamm, der deutschen, nationalsozialistischen, rechtsradikalen Terror-Szene zuzuordnen ist, sollten die öffentlichen Verdächtigungen und Beschuldigungen des Herrn Richard McTars stimmen.

Für das ARD Nachtmagazin, für das Erste Deutsche Fernsehen, ARD gilt selbstverständlich: Es ist öffentlich bekannt, dass die ARD Erstes Deutsches Fernsehen und das ARD Nachtmagazin keine rechtsradikale, nationalsozialistische Propaganda mit ihren Fernseh-Interview international verbreiten. Auf der Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte muss daher die Redaktion des ARD Nachtmagazin, das Erste Deutsche Fernsehen, als NICHT SCHULDIG gelten !

Für den Sozialdemokraten, Soziologen, Autor, und früheren UN (United Nations)-Sonderberichterstatter Jean Ziegler aus der Schweiz gilt selbstverständlich: Es ist öffentlich, national und international bekannt, dass Jean Ziegler ein Sozialdemokrat, Autor, früherer UN-Sonderberichter der United Nations (Vereinte Nationen) ist und nicht in Verbindung mit rechtsradikalen, nationalsozialistischen Terrororganisationen und Propaganda gebracht werden kann. Daher gilt auf der Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte auch für Jean Ziegler die Unschulds-Vermutung und Jean Ziegler hat national und international als unschuldig und NICHT schuldig zu gelten.

Vergleiche Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Vereinte Nationen: Artikel 11
1. Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

Der Belastungs-Zeuge Richard McTars besteht jedoch weiterhin auf seine nationale und internationale Anschuldigung und Verdächtigung gegen Andreas Klamm, wonach dieser mit dem Beitrag der ARD und des ARD Nachtmagazins „braune“, das meint rechtsradikale, nationalsozialistische Propaganda verbreitet hat, am 19. / 20. Dezember 2011.

Beweis: Foto, Screenshot, Beschuldigung gegen Andreas Klamm vom 19. / 20. Dezember 2011

Foto-Beweis. Der Belastungszeuge Richard McTars ist nicht bereit die Anschuldigung zurück zunehmen und hält die Anschuldigung zur einer schweren Straftat öffentlich aufrecht. Zur Verteidigung und ein Recht auf Verteidigung steht auch mir als Beschuldigten zu, behaupte ich weiterhin öffentlich, national und international, dass die Beschuldigung des Herrn Richard McTars nachweisbar und öffentlich prüfbar, national und international falsch ist. In einer Online-Video-Pressekonferenz habe ich dazu versucht auch einige Fragen zu beantworten für die nationale und internationale Öffentlichkeit am 23. Dezember 2011: http://youtu.be/W5Mu5xFCvMA

An Eides Statt erkläre ich vor GOTT dem HERRN und allen Menschen in der Welt, dass ich der Enkel-Sohn des tunesisch – französischen Offiziers Hedi Sabaot bin, der ein Offizier der Französischen Armee war und 1946 in Kaiserslautern in der Pfalz stationiert war. Meine Großmutter Marta Maier – Kolacz, registriert in Australien nach ihrer Flucht aus Deutschland ist offiziell im National-Archiv von Australien als „vertriebene Person“ registriert. Mein Großvater, Hedi Sabaot, französischer Offizier, der in Tunis, Tunesien geboren wurde, ist nachdem meine Großeltern mütterlicherseits bei den französischen und deutschen Behörden im Jahr 1945 / 1946 waren, spurlos in Kaiserlautern in der Pfalz verschwunden. Auf der Grundlage mehrerer Hinweise und logischer Schlussfolgerungen ergeben sich Vermutung, dass mein französischer Großvater und Offizier der Französischen Armee bereits 1946 möglicherweise Opfer eines Gewaltverbrechens, möglicherweise sogar Opfer eines Mordes wurde. Mir ist nicht bekannt, warum die deutschen Ermittlungsbehörden trotz meiner seit 25 Jahren andauernden öffentlichen Recherchen und Hinweise nicht die Ermittlungen zum spurlosen Verschwinden meines tunesisch-französischen Großvaters Hedi Sabaot aufnehmen. Von Geburt an bin ich genetisch betrachtet, tunesisch-deutscher Bürger, rechtlich betrachtet, tunesisch-französisch-deutscher Bürger und seit 1984 bin ich nachweisbar öffentlich und international als Journalist, Rundfunk-Journalist, Moderator, Verleger, Herausgeber, Medien-Gründer tätig. Im Jahr 1986 gründete ich Radio TV IBS Liberty, Independent Broadcasting Serivce Liberty, das seit 1986 der internationalen Völkerverständigung dient und im gleichen Jahr 1986 gründete ich mit 18 Jahren British Newsflash Magazine, ein internationales Nachrichten- und Reisemagazin. In zahlreichen Fernseh-Produktionen erklärte ich bereits in den 80er Jahren, dass ich mich als kosmopolitischer Welt-Bürger verstehe.

Bereits in den Jahren 2007 habe ich auf der Grundlage des Artikel 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte einen Antrag zum Wechsel der Staatsbürgerschaft gestellt, da ich gerne die französische Staatsbürgerschaft wünsche, aufgrund meines französischen Großvaters und französischen Offiziers Hedi Sabaot, oder alternativ die britische und amerikanische Staatsbürgerschaft. An diesen Wünschen halte ich weiterhin fest. Öffentlich und international beweisbar und nachweisbar arbeite und wirke ich hauptberuflich, nebenberuflich, freiberuflich und ehrenamtlich für die internationale Völkerverständigung. Die Ideologie des Rassismus, Sozialdarwinismus, Faschismus, Rechtsradikalismus, deutschen Nationalsozialismus, Anti-Semitismus verachte ich seit vielen Jahren öffentlich national und international bekannt und lehne diese ab. Ich arbeite nachweisbar, national und öffentlich bekannt, seit 1986 für die internationale Völkerverständigung und für Frieden in der Welt in Presse, Film, Funk Fernsehen, nationalen und internationalen Medien.

Bitte lesen Sie dazu meine Bücher, die Sie in jeder Buchhandlung finden und auch meine Biografie und Bibliografie, die im November 2011 erst vor kurzem erschienen ist. Zudem finden Sie zahlreiche Hinweise bei dem von mir im Jahr 2006 gegründeten internationalen Medien-Projekt für Menschenrechte Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, www.libertyandpeacenow.org und auch bei Regionalhilfe.de, www.regionalhilfe.de , einer freien Arbeitsgemeinschaft für Medien- und Hilfe-Projekte.

Die nachweisbar und öffentlichen, nationalen und internationalen, Anschuldigungen des Herrn Richard Mc Tars, wonach ich angeblich „braune“, rechtsradikale, nationalsozialistische Propaganda“ mit der Verbreitung eines Interviews des ARD Nachtmagazin, ARD, Erstes Deutsches Fernsehen und mit dem von mir bewunderten und geschätzten Soziologen, Autor, Menschenrechte-Aktivist, UN-Sonderbericht-Erstatter Jean Ziegler verbreiten soll, empfinde ich als

a) Verleumdung, b) falsche Anschuldigung, c) Rufmord-Kampagne, d) Beleidigung

Mit den falschen Anschuldigungen des Herrn Richard McTars wird nicht nur die Reputation von ARD, ARD Nachtmagazin und des international, geschätzten und angesehenen Soziologen, Menschenrechte-Aktivist, Sozialdemokraten und UN-Sonderbericht-Erstatter Jean Ziegler beschädigt, sondern die Reputation des Orignal-Posters des Fernseh-Interviews Fabian H und auch meine Reputation. Dazu hat auch ein Herr Richard McTars kein Recht ! Nachweisbar und öffentlich bekannt, bin ich international für allgemeine, universelle Menschenrechte engagiert, Mitglied bei 286 Gruppen, Initiativen, Vereinen, Initiativen, Arbeitsgemeinschaft untter anderem auch bei HUMAN RIGHTS LEADERS FOR OBAMA, USA.

Da öffentlich bekannt ist, dass ich aufgrund von Asthma bronchiale, Leberschaden, chronische Hepatitis C Infektion (nach Arbeitsunfall im sekundären Zweitberuf in der Krankenpflege 1995 in einer Nebenbeschäftigung beim Pflegedienst Birgit Adam, PIOS, Tübingen im Nebenberuf), Unfall-Folgen aus 1994 und 1996, mit dem Merkmal der dauerhaften Einbuße der körperlichen Beweglichkeit, chronisch krank, behindert seit 1998 bin und seit dem Jahr 2000 mit schwerbehinderten Menschen durch die Agentur für Arbeit Mannheim mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt bin, sind die falschen Anschuldigungen und Beschuldigungen des Herrn Richard McTars nicht nur für mich gefährlich, sondern zerstören national und international nach vorausgegangenen falschen Anschuldigungen aus den Jahren 2007 und früheren Jahren, Zeuge Frau Gaby Zarott, Neuhofen in der Pfalz, meine Reputation und bedeuten möglicherweise die Gefahr für eine weitere wirtschaftliche und reale Existenz-Vernichtung. Da ich aus Zeilen-Honorar-Basis schreiben, muss, da ich nach mehr als 1000 Bewerbungen in keinem Berufs-Bereich eine Antstellung in den Jahren 2006 und folgende finden konnte, bin ich von den wenigen Zeilen-Honorar-Einkünfte und von den Einkünften meines Medien-Unternehmens in London, Grace MedCare Ltd., MEDIA, MEDICAL AND CARE Service, international, abhängig. In der Folge der weltweiten Wirtschaftskrisen, liegen meine Einkünfte aus nachweisbar geleisteter Arbeit nachweisbar weit unter den Einkünften von deutschen Hartz 4-Empfänger. Seit 5 ½ Jahren habe ich öffentlich bekannt und nachweisbar trotz chronischer Erkrankungen, Behinderung und Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen keinen Zugang zur ärztlichen und Zahn-ärztlichen Versorgung. Ein Zugang ist mir in Deutschland, Frankreich, Groß Britannien nur mit ausreichenden finanziellen Einkünften möglich, da ich Privat- und Selbstzahler ohne Krankenversicherung bin, da ich im Jahr 2006 meinen ersten Wohnsitz nach London, Groß Britannien, Polizei-bekannt und öffentich bekannt verlegt habe und nur noch einen zweiten Wohnsitz in Neuhofen in der Pfalz habe. Obgleich ich am 7. Dezember 2011 einen Zahn-Oral-Chirugischen Unfall hatte konnte eine Notfall-Behandlung nach Informationen der KZV Kassenzahnärztlichen Vereinigung in der Vorderpfalz, Ludwigshafen am Rhein, wegen fehlender finanzieller Mittel nicht durchgeführt werden. So wurde ich vom behandelten Arzt nur mit Schmerzmitteln via Privat-Rezept versorgt. Eine Wund-Behandlung, es ist eine Operation erforderlich hat nicht stattgefunden.

Da es jedoch meinen Wunsch weiterhin entspricht mich von Deutschland zu distanzieren, auch aufgrund der rassististischen, nationalsozialistischen Terror-Akte, die jetzt im Zusammen mit den Menschen-verachtenden Gewaltverbrechen der NSU bekannt wurden, vergleiche www.mut-gegen-rechte-gewalt.de mit 182 Todes-Opfern seit 1990, davon insgesamt mindestens 6 Polizei-Beamte und Polizei-Beamtinnen, die ermordet wurde, kann ich mir ganz und gar nicht vorstellen, meine Meinung in Bezug in Deutschland zu ändern. Es bleibt und ist mein Wunsch eine Distanz zu Deutschland zu schaffen, und nur zu Arbeits-Terminen und zu Besuchen mit unterschiedlichster Dauer nach Deutschland zu reisen, da ein Teil der Verwandtschaft noch in Deutschland wohnt. An meinem Wunsch, die deutsche Staatsbürgerschaft in die französische Staatsbürgerschaft zu wechseln halte ich öffentlich, national und international fest, wegen meines französischen Großvaters Hedi Sabaot, dem französischen Offizier der Französischen Armee, vermisst seit 1946, letzter bekannter Aufenthalts-Ort, Kaiserslautern in der Pfalz, geboren vermutlich gegen 1920 / 1922 in Tunis der Hauptstadt von Tunesien, der möglicherweise bereits 1946 Opfer eines Gewalt-Verbrechens in Deutschland, wie Mord, wurde. Der beste Freund meines Großvaters, der französische Offizer Marbruck Brachim aus Tunis, Tunesien, den ich nach vielen Jahren der Recherchen finden konnte, das meint seinen in Deutschland lebenden Sohn, erzählte mir, dass sein Vater, der auch mit einer deutschen Frau 1946 verbunden war und dessen Frau auch schwanger mit Kind wurde, Opfer eines Gewalt-Verbrechens wurde. Der französische Offizier Marbruck Brachim, der Französischen Armee, der als einer der besten Freunde meines französischen Großvaters Hedi Sabaot bekannt ist, wurde getötet. Auch aus diesem Grund habe ich den berechtigten Grund zur Annahme, dass auch mein französischer Großvater Hedi Sabaot, Offizier des Französischen Armee, Opfer eines Gewaltverbrechens, das meint Opfer einer Tötung oder eines Mordes wurde.

In der logischen Betrachtung bitte ich zu prüfen, weshalb sollten meine schwangere Großmutter Marta Maier – Kolacz aus Kaiserslautern-Erfenbach und der Vater des Kindes (meine Mutter) bei den deutschen und bei den französischen Behörden um eine Heirats-Erlaubnis, 1945 / 1946 bitten und plötzlich nach diesen Terminen verschwindet ein französischer Offizier plötzlich ohne sich je wieder zu melden. Ein Mitarbeiter der Botschaft in Tunesien hat mich bereits telefonisch informiert, dass nach 1946 der französische Offizier Hedi Sabaot, mein Großvater definitiv nicht mehr in Tunesien registriert wurde und nicht in das Land zurückgekehrt ist. Das führt bei mir zur Vermutung, dass der französische Hedi Sabaot sich möglicherweise aufgrund eines Gewalt-Verbrechens nicht mehr melden konnte bei meiner Großmutter Marta Maier – Kolacz, die er heiraten wollte und nicht mehr nach Tunesien reisen konnte, weil er möglicherweise ähnlich wie sein bester Freund der französische Offizier Marbruck Brachim vermutlich bereits 1946 Opfer eines Gewalt-Verbrechens wurde. Diese Vermutung können heute mit modernsten technischen Mitteln auch deutsche Polizeidienststellen, Kriminal-Polizei und Generalbundesanwaltschaft prüfen ! Ob es für das oder die Gewaltverbrechen, die zumindest an dem französischen Offizier Marbruck Brachim und möglicherweise auch an meinem französischen Großvater, dem Offizier Hedi Sabaot, begangen wurde, auch nationalsozialistische, rechtsradikale und rassistische Motive gibt, können sicher die 400 Beamten und Beamtinnen des Terror-Abwehr-Zentrums gegen Rechts der Bundesregierung, das erst vor kurzem gegründet wurde, prüfen und ermitteln.

Auf meine Fernseh-Produktion „Der 9. November 1938 und heute“ in der ich die Nationalsozialisten aufgrund des Massenmordes an mehr als 6 Millionen Menschen jüdischen Glaubens, an Sozialdemokraten, an Kommunisten, an behinderten Menschen, an chronisch kranken Menschen, an Menschen christlichen Glaubens, an Kriegsgefangenen aus Polen, Groß Britannien, Frankreich, den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada und Russland und an politisch anders denkenden Menschen, homosexuelle Menschen als „Kriegsverbrecher“ bezeichnete und eine Rede der damaligen Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde in Mannheim, Frau Etna Altgenug im Offenen Kanal Fernsehen Ludwigshafen am Rhein, Vorderpfalz sendete, habe ich massive Drohungen erhalten, die vermutlich damals dem nationalsozialistischen, rechtsradikalen Umfeld zuzuordnen sind. Auch daher sind die falschen Anschuldigungen für mich auch eine Gefährdung und Bedrohung, die es abzuwenden gilt. Daher bitte ich Sie die Vorgänge zu prüfen und dazu beizutragen, dass Richard McTars und seine Freunde die falschen Anschuldigungen, Beschuldigungen, Verleumdungen und Rufmord-Kampagnen beenden. Öffentlich bekannt und nachweisbar arbeite und publiziere ich auch als Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Schriftsteller, Buch-Autor, Radio- und Fernseh-Produzent und Morderator für alternative und linke Zeitungen in Deutschland und linke Medien, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden.

Auch ich habe einen Anspruch auf Schutz, Verteidigung, Bürgerrechte, Grundrechte und allgemeine Menschenrechte und Schutz vor möglicherweise falschen Anschuldigungen, Verleumdungen und Rufmord-Kampagnen ! Bitte verstehen Sie, dass ich rassistische, rechtsradikale, nationalsozialistische, Gewalt-verherrlichende, Sozialdarwinistische, Menschen-verachtende, die Würde des Menschen verletzende, diskriminierende, Anti-Semitische Ideologien verachte und ablehne. Ich bevorzuge es für Frieden, Gerechtigkeit, Liebe, für die Würde von Menschen und für allgemeine, universell, gültige Menschenrechte zu wirken und zu arbeiten, beruflich, nebenberuflich, hauptberuflich, freiberuflich und auch im Ehrenamt.

Möge Gott der HERR den Menschen, zu denen ich auch zähle, denen schwere Not und Leid zum Teil mit Vorsatz zugefügt wurde, Liebe, Verteidigung, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung, Entschädigung, Schutz, Wunder und Rehabilitation in Deutschland und in der Welt schenken. Amen.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948
Präambel
Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,
da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,

da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,
da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,
da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Forschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,
da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,
da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,
verkündet die Generalversammlung
diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.
Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.
Artikel 2
Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.
Artikel 3
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Artikel 4
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.
Artikel 5
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Artikel 6
Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.

Artikel 7
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.
Artikel 8
Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenen Grundrechte verletzt werden.
Artikel 9
Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.
Artikel 10
Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.
Artikel 11
1. Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.
Artikel 12
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
Artikel 13
1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.
Artikel 14
1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.
Artikel 15
1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsanghörigkeit zu wechseln.
Artikel 16
1. Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
2. Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
3. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.
Artikel 17
1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.
Artikel 18
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Artikel 20
1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.
Artikel 21
1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.
Artikel 22
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.
Artikel 23
1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
4. Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.
Artikel 24
Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.
Artikel 25
1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.
Artikel 26
1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.
Artikel 27
1. Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
2. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.
Artikel 28
Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.
Artikel 29
1. Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.
2. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
3. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.
Artikel 30
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.
Der vollständige Text der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen in deutscher, englischer, französischer Sprache steht bei MJB Mission News, ISSN 1999-8414,als PDF zum kostenfreien Download zur Verfügung:
http://www.scribd.com/doc/15909823/Human-Rights-Universal  
(as PDF file / PDF printed publication)

Bücher von Andreas Klamm
Andreas Klamm, Journalist, Rundfunk-Journalist, Schriftsteller und Autor hat zahlreiche weitere Bücher geschrieben und publiziert. Andreas Klamm ist auch bekannt als Andreas Klamm – Sabaot.

Frankreich

Liberty, Peace and Media: Amy Goodman And The Freedom Of The Press – Excellent Journalists In Extraordinary Times, (Freiheit, Frieden und Medien: Amy Goodman und die Freiheit der Presse – Excellente Journalisten in außergewöhnlichen Zeiten), Books on Demand Gmbh; Paris, France; (Februar 2009), 276 Seiten, Autor: Andreas Klamm, Journalist. Sprachen, Englisch und deutsch, , bi-lingual; ISBN-10: 2-8106-0269-7 , ISBN-13: 978-2-8106-0269-8, 19,49 Euro.

Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters 2, Human Rights, abuses and violations of Human Rights, international understanding, (Freiheit und Frieden Jetzt ! Menschenrechtsreporter, Missbrauch und Verletzungen von Menschenrechten, internationale Völkerverständigung), Editeur BOD Paris, France, (Februar 2009), 280 Seiten, Autor: Andreas Klamm, Journalist, Sprachen, Englisch und deutsch, bi-lingual, ISBN-10: 2-8106-0427-4, ISBN-13: 9-782-8106-0427-2, 19.49 Euro.

„Liberty and Peace NOW ! Human Rights Reporters”, international media project for Human Rights – internationales Medien-Projekt für Menschenrechte

Deutschland
Liberty, Peace and Media: Amy Goodman – Excellent Journalists In Extraordinary Times, (Freiheit, Frieden und Medien: Amy Goodman – Excellente Journalisten in außergewöhnlichen Zeiten), Books on Demand Gmbh; Norderstedt, Deutschland; (Februar 2009), 264 Seiten, Autor: Andreas Klamm, Journalist. Sprachen: Englisch und deutsch, bi-lingual, ISBN-10: 3-8370-7473-0, ISBN-13: 978-383707473, 18,90 Euro

Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, Medienprojekt Menschenrechts-Reporter, Edition 2008, No. 1, Human Rights, abuses and violations of Human Rights, international understanding, (Freiheit und Frieden Jetzt, Menschenrechts-Reporter, Missbrauch und Verletzungen von Menschenrechten, internationale Völkerverständigung), Verlag, Books on Demand Gmbh; Edition 1, (Oktober 2008), 272 Seiten. Autor: Andreas Klamm, Journalist. Sprachen: Englisch und deutsch, bi-lingual), ISBN-10: 3-8370-7243-6, ISBN-13: 978-3-8370-7243-3. 19,99 Euro.

British Newsflash Magazine, Magazin-Buch: Edition 2008, No. 1, Themen und Berichte aus Politik, Soziales und Gesellschaft, 200 Seiten. Autor: Andreas Klamm, Journalist, Verlag, Books on Demand Gmbh, Edition 1, (Juni 2008), Sprachen, Deutsch und englisch, bi-lingual, ISBN-10: 3-8370-4600-1, ISBN-13: 978-3-8370-4600-7, 28,90 Euro.

Die Kinder der John Baptist Mission in Togo: Mission und Hilfe für Kinder, 200 Seiten, Autor: Andreas Klamm, Journalist, Verlag, Books on Demand Gmbh; Edition 1, (August 2008), Sprachen: Englisch und deutsch und Texte von Co-Autoren in französischer Sprache. ISBN-10: 3-8370-5762-3, ISBN-13: 978-3-8370-5762-1, 15,99 Euro
Die Bücher sind erhältlich in allen Buchhandlungen in Frankreich, Deutschland, Österreich und der Schweiz und auch erhältlich bei den bekannten Online-Buchhandlungen, wie im Beispiel: www.amazon.de , www.amazon.fr , www.bod.de , www.bod.fr , www.alapage.com , www.libri.de , www.buch.de und zahlreiche weitere Online-Buchhandlungen.
Meine Biografie und Bibliografie, erster Teil einer biografischen und bibliografischen Reihe können Sie seit November 2011 in jeder Buchhandlung oder auch bei Online-Buchversand-Shops wie www.amazon.de, www.libri.de finden und lesen.

Andreas Klamm – Journalismus, Medien und Pflege
Biografie und Bibliografie, Erster Teil einer mehrteiligen Biografie und biografischen Reihe, DE / bilinguale Ausgabe – Biografie und Bibliografie eines Journalisten und Autors
Andreas Klamm, Journalist, Autor, Andrew P. Harrod, Andreas Klamm – Sabaot
ISBN 9783844801224
12,90 Euro

Das Apostolische Glaubensbekenntnis (Ökumenische Fassung)

Ich glaube an Gott, den Vater, den Allmächtigen, den Schöpfer des Himmels und der Erde,

und an Jesus Christus, seinen eingeborenen Sohn, unsern Herrn, empfangen durch den Heiligen Geist, geboren von der Jungfrau Maria, gelitten unter Pontius Pilatus, gekreuzigt, gestorben und begraben, hinabgestiegen in das Reich des Todes, am dritten Tage auferstanden von den Toten,
aufgefahren in den Himmel; er sitzt zur Rechten Gottes, des allmächtigen Vaters;
von dort wird er kommen, zu richten die Lebenden und die Toten.

Ich glaube an den Heiligen Geist, die heilige christliche Kirche, Gemeinschaft der Heiligen,
Vergebung der Sünden, Auferstehung der Toten und das ewige Leben. Amen.

SHALOM !

Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Rundfunk-Journalist,
Redaktionsleitung, Verleger, Herausgeber,
staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter

Regionalhilfe.de, Medien- und Hilfe-Projekte seit 2006, www.regionalhilfe.de
GHL Sozialmission, www.regionalhilfe.de/ghlsozialmission
IFN International Family Network d734, www.ifnd734.org
ISMOT International Medical And Social Outreach Team, www.britishnewsflash.org/ismot

Liberty and Peace NOW ! Human Rights Reporters, www.libertyandpeacenow.org
British Newsflash Magazine seit 1986, www.britishnewsflash.org
Radio TV IBS Liberty seit 1986, www.ibstelevision.org, www.radiotvinfo.org
Journalisten-Büro Andreas Klamm Sabaot, www.andreas-klamm-sabaot.de.be
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Tel. 06236 416802, Tel. 06236 48 9044, Mobil Tel. 0178 817 2114, Fax 03222 9308147, email: medienprojekte@radiotvinfo.org, email: andreasklamm@hotmail.com

Absender:

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Andreas Klamm, Journalist, Rundfunk-Journalist, Verleger, Herausgeber, staatlich geprft. Gesundheits- und Krankenpfleger

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Radio TV IBS Liberty, www.ibstelevision.org, www.radiotvinfo.org
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email: andreasklamm@hotmail.com

Postfach 1113
D 67137 Neuhofen
Deutschland

Datum: 21. Dezember 2011 / 24. Dezember 2011

Das Dokument der Strafanzeige als druckbare PDF-Fassung:

Selbstanzeige_Strafanzeige_Andreas_Klamm_21_Dezember_2011_2

Link zum Text der Strafanzeige: http://humanrightsreporters.files.wordpress.com/2011/12/selbstanzeige_strafanzeige_andreas_klamm_21_dezember_2011_2.pdf


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