Straßenraub und Wohnungstausch

Straßenraub und Wohnungstausch

Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor

Unsere Arbeit wird immer schwieriger, wir können unsere „friedfertigen“ Ausländer gar nicht so schnell beschützen, wie das bei der Vielzahl der von ihnen begangenen Straftaten notwendig wäre, dahingehend sind die jungen Männer tatsächlich so fleißig, wie es uns von unserer Bundeskanzlerin und unserem Innenminister vorher gesagt wurde. Zum besseren Verständnis hier einmal ein Beispiel aus dem saarländischen Saarlouis, dort haben zehn junge Araber eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich auf Straßenraub spezialisiert hat, der Prokurist der freiberuflich tätigen Straßenräuberbande wurde bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit bereits zehn mal von uns darauf hin gewiesen, dass man in Deutschland nach einem Straßenraub flüchtet und nicht auf die Polizei wartet weil wir bei jeder, von Ausländern begangenen Straftat neue Akten anlegen müssen, die sich inzwischen turmhoch bei uns stapeln, weil sich kein Staatsanwalt für diese sinnlose Papierverschwendung interessiert.

Wenn es sich um deutsche Straftäter ohne Migrationshintergrund handelt, sieht die Sache allerdings anders aus, die müssen wir sofort festnehmen und beim zuständigen Haftrichter einen Antrag auf Untersuchungshaft stellen, weil ein durch deutsche Täter begangener Straßenraub ein schweres Kapitalverbrechen ist, wogegen muslimische Täter beim selben Delikt lediglich die Suren des Koran und die Statuten der Scharia erfüllen und da der Islam zu Deutschland gehört, dürfen wir sie bei der Ausübung ihres Glaubens auch nicht behindern. Dies gilt auch für Mord und Totschlag, oder schwere Körperverletzungen und Vergewaltigungen, weil im Koran und in der Scharia festgelegt ist, dass Ungläubige wie Sklaven zu behandeln sind, die man straflos ausbeuten und auch töten darf, wenn sie sich gegen das Ausrauben, oder eine Vergewaltigung wehren. Bei deutschen Straftätern müssen wir auch sofort sämtliche Medien informieren, damit die Bevölkerung ohne Migrationshintergrund erfährt, dass wieder einmal ein Deutscher mit deutschen Vorfahren ein schweres Gewaltverbrechen begangen hat, bei muslimischen Tätern dürfen wir die Medien nicht informieren, weil die ja keine Straftaten begehen, sondern nur ihre Glaubensvorschriften erfüllen, um nach ihrem Exitus ins Paradies zu kommen, obwohl sie meines Erachtens bereits darin leben, wenn sie in Deutschland Asyl beantragt haben.

Obwohl ich als Vollstreckungsbeamter eigentlich kein Mitleid zeigen dürfte, wenn wir einen Gerichtsvollzieher bei der Räumung einer stadteigenen Wohnung unterstützen, die von Deutschen ohne Migrationshintergrund bewohnt wird und in die jetzt ausländische Mitbürger einziehen sollen, weil sie mehr Kinder als die deutsche Familie haben, tun mir die Betroffenen ein bisschen leid, doch da die Stadt der deutschen Familie im Asylantenheim ein neues Zuhause bietet, wird bei dem „Wohnungstausch“ keiner geschädigt!!!


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