Brigitte Heinich arbeitete als Pflegefachkraft in einem Pflegeheim von Vivantes. Ende 2004 erstattet Brigitte Heinisch Anzeige wegen Betrug und Nötigung gegen Vivantes. Betrug, weil den Patienten und Angehörigen eine solide, menschenfreundliche Pflege vorgegaukelt wird. Und Nötigung, weil das Personal zum Schweigen über Missstände verdonnert wird. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren am 5. Januar 2005 ein, Brigitte Heinisch habe gegenüber ihrem Arbeitgeber eine Loyalitätspflicht und für allgemeine Missstände sei man nicht zuständig. Einen Tag später ist sie gekündigt.
Sie klagte beim Arbeitsgericht, doch alle Instanzen sahen die Kündigung als rechtens an. Frau Heinisch gab aber nícht auf. Jetzt, nach 6 Jahren hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, das die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber gegen die Menschenrechtskonvention verstößt.
Der EGMR sprach der Pflegerin eine Entschädigung von 15.000 Euro zu.
Es ist immer wieder zu beobachten, das Urteile deutscher Gerichte die Menschenrechtskonvention mißachten. Aber auch das Grundgesetz wird mißachtet.
Die Gerichte urteilen häufig nach Gesetzen die grundgesetzwidrig sind und daher nicht anwendbar. Doch dafür interessieren sich nur wenige.
Wer sich mit dem Thema näher beschäftigen möchte, dem empfehle ich folgende Webseite:
zitiergebot.org
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