Stoppt die Österr. Vorratsdatenspeicherung

Erstellt am 24. März 2012 von Stevenblack

Parlamentarische Bürger_inneninitiative betreffend:

“Stoppt die Vorratsdatenspeicherung”

Für eine Abschaffung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 2006/24/EG und Evaluation sämtlicher Terrorgesetze

Seitens der Einbringer_innen wird eine Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:
Der österreichische Nationalrat kann die österreichische Regierung beauftragen Positionen in den EU-Ministerrat einzubringen. Weiter sind alle Terrorgesetze Bundesgesetze und damit Bundeskompetenz.

Anliegen

Der Nationalrat wird ersucht: die österreichische Regierung aufzufordern, sich für die Aufhebung der EU-Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) und für ein europaweites Verbot der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.

Darüber hinaus wird der Nationalrat ersucht die bestehenden Terrorgesetze (einschließlich der Vorratsdatenspeicherung) zu evaluieren und falls diese entweder nicht notwendig oder nicht verhältnismäßig sind zurückzunehmen und das in der Verfassung verankerte Menschenrecht auf Privatsphäre wieder herzustellen.

Begründung

Bei der Vorratsdatenspeicherung werden von jedem Menschen in Europa sensible persönliche Daten ohne jeden Verdacht gespeichert. Alle die in Europa ein Telefon benutzen, E-Mails verschicken oder sich mit dem Internet verbinden sind davon betroffen. Aus den Daten können persönliche und geschäftliche Beziehungen mühelos abgelesen werden. Bei Telefonaten mit Mobiltelefonen werden noch dazu Standortinformationen gespeichert, aus denen ein genaues Bewegungsprofil erstellt werden kann.

Deshalb stellt die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung, einen massiven Eingriff in das Grundrecht auf Privatsphäre (Artikel 8 der europäischen Menschenrechtskonvention im Verfassungsrang) dar. Die EU-Richtlinie verlangt eine grundrechtskonforme Umsetzung die in der jetzigen Form der Richtlinie nicht möglich ist.

In mehreren Staaten ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/24/EG vom jeweils nationalen Verfassungsgerichtshof bereits für verfassungswidrig erklärt worden. Die Evaluierung der Richtlinie durch die Europäische Kommission ergab keinerlei Belege für eine Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung.

In Hinblick auf die Grundrechtseingriffe soll die Richtlinie nun überarbeitet werden. Der österreichische Nationalrat wird mit dieser Bürgerinitiative ersucht, der österreichischen Regierung den Auftrag zu erteilen im EU-Ministerrat für eine Abschaffung der Richtlinie 2006/24/EG und für das Verbot von verdachtsunabhängiger Vorratsdatenspeicherung in der EU einzutreten.

Ebenso wird der Nationalrat ersucht die bestehenden Terrorgesetze zu evaluieren und wenn diese entweder in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig oder nicht verhältnismäßig sind zurückzunehmen und das in der Verfassung verankerte Menschenrecht auf Privatsphäre wieder herzustellen.

BürgerInneninitiative:

Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!

BürgerInneninitiative für eine Abschaffung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 2006/24/EG und Evaluation sämtlicher Terrorgesetze.

Am 1. April 2012 tritt in Österreich die Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt die Kommunikations­daten aller BürgerInnen ohne Verdacht sechs Monate lang "auf Vorrat" gespeichert werden. Die Polizei kann überprüfen, mit wem Du, wann, wie lange telefoniert und vor allem wo Du dich zu diesem Zeitpunkt aufgehalten hast.

Der Versand und Empfang aller SMS Nachrichten wird mitprotokolliert. Beim Versenden von E-Mails werden Sender, Empfänger und Zeitpunkt der Nachricht aufgezeichnet. Egal welches Handy du verwendest, dein aktueller Standort wird mitprotokolliert. So lassen sich genaue Bewegungsprofile von Handynutzern erstellen.

Überwachung ist immer ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre eines Menschen. Durch die Vorratsdatenspeicherung wird die Kommunikation aller Menschen in Österreich überwacht, selbst wenn keinerlei Verdacht besteht. Die pauschale Überwachung aller Bürger geht gegen die Unschuldsvermutung, gefährdet die Privatsphäre und ist auch als Ermittlungsmethode völlig unverhältnismäßig.

Die österreichische Regierung beruft sich bei diesem Gesetz auf die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Andere EU-Länder wie Schweden sehen aber die Grund- und Freiheitsrechte ihrer Demokratie in Gefahr und haben sich gegen eine Umsetzung entschlossen, stattdessen bekämpfen sie jetzt diese EU-Richtlinie.

Das österreichische Parlament hat die Vorratsdatenspeicherung trotzdem verabschiedet. Und das obwohl zu diesem Zeitpunkt die Verfassungsgerichte von Deutschland, Tschechien und Rumänien die Umsetzung der Richtlinie bereits aufgehoben haben.

Im Laufe des letzten Jahrzehnts wurden bereits zahlreiche Gesetze zur Bekämpfung von Terrorismus verabschiedet. Deren Wirksamkeit und Nutzen wurden bisher jedoch nie überprüft, trotzdem werden diese Gesetze laufend erweitert.

Hilf mit die Vorratsdatenspeicherung abzuschaffen und unterzeichne diese Bürgerinitiative gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und zur Überprüfung sämtlicher Terrorgesetze!

ONLINE UNTERZEICHNUNG HIER:

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/BI/BI_00037/index.shtml?forceShow=true#tab-Zustimmungserklaerung

Text der Bürgerinitiative: https://zeichnemit.at/