App Stores für Smartphones und Tablets erfreuen sich wachsender Beliebtheit und melden rasant wachsende Verkaufszahlen. Die Stiftung Warentest hat die virtuellen Läden für digitale Güter unter die Lupe genommen und getestet, wie bequem das Einkaufen von Apps funktioniert, wie kundenorientiert und informativ die App-Stores aufgebaut sind und ob sie unzulässige Klauseln in den Geschäftsbedingungen enthalten. Das Ergebnis ist niederschmetternd.
Der App Store von Apple kam nur auf die Testnote "Ausreichend" | Foto: Apple
Insgesamt hat die Stiftung Warentest 10 Online-Shops geprüft, die Anwendungen für Handys, Smartphones und Tablets anbieten. Dazu gehören die App-Stores der sechs bedeutendsten Betriebssystem-Anbieter: Apple, Google, RIM, Nokia, Samsung und Microsoft. Außerdem wurden Appia, Fonpit, pdassi-envi.con und Pocket Gear Deutschland untersucht. Von den 10 App-Stores kam keiner über die Testnote "Befriedigend" hinaus. Drei haben die Tester sogar nur als "Mangelhaft" eingestuft.
Lediglich der Windows Phone Marketplace von Microsoft und der Android Market von Google erzielten die Testnote "Befriedigend". Apples App Store schaffte nur ein "Ausreichend", weil er wegen deutlicher Mängel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewertet wurde. Am schlechtesten schnitten jedoch die App-Stores Blackberry App World, Nokias Ovi Store und der Opera Mobile Store ab.
An die mittlerweile üblichen Qualitätsstandards deutschsprachiger Seiten von Internethändlern kommt keiner der App-Stores heran. Teilweise sind die Produktinformationen auf den Webseiten äußerst dürftig, oft nur in Englisch verfasst oder via Übersetzungsprogramm in hanebüchenes Deutsch übersetzt.
Viele App-Stores informieren ihre Kunden außerdem nicht darüber, auf welche Telefonfunktionen und Daten die angebotenen Apps zugreifen.
Ein weiteres Problem: Die Hälfte der App-Stores bietet kein ordnungsgemäßes Impressum, das an einer übersichtlichen Stelle vollständige Informationen über den Anbieter zeigt. Dadurch fehlt den Kunden eine einfache Möglichkeit, bei Beschwerden Kontakt mit ihrem Vertragspartner aufzunehmen. Einige App-Stores verlangen dazu von den Kunden, persönliche Kreditkarteninformationen zu hinterlegen – selbst für Kleinstbeträge.
Quelle: Stiftung Warentest Pressemitteilung
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Der App Store von Apple kam nur auf die Testnote "Ausreichend" | Foto: Apple
Insgesamt hat die Stiftung Warentest 10 Online-Shops geprüft, die Anwendungen für Handys, Smartphones und Tablets anbieten. Dazu gehören die App-Stores der sechs bedeutendsten Betriebssystem-Anbieter: Apple, Google, RIM, Nokia, Samsung und Microsoft. Außerdem wurden Appia, Fonpit, pdassi-envi.con und Pocket Gear Deutschland untersucht. Von den 10 App-Stores kam keiner über die Testnote "Befriedigend" hinaus. Drei haben die Tester sogar nur als "Mangelhaft" eingestuft.
Lediglich der Windows Phone Marketplace von Microsoft und der Android Market von Google erzielten die Testnote "Befriedigend". Apples App Store schaffte nur ein "Ausreichend", weil er wegen deutlicher Mängel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewertet wurde. Am schlechtesten schnitten jedoch die App-Stores Blackberry App World, Nokias Ovi Store und der Opera Mobile Store ab.
An die mittlerweile üblichen Qualitätsstandards deutschsprachiger Seiten von Internethändlern kommt keiner der App-Stores heran. Teilweise sind die Produktinformationen auf den Webseiten äußerst dürftig, oft nur in Englisch verfasst oder via Übersetzungsprogramm in hanebüchenes Deutsch übersetzt.
Viele App-Stores informieren ihre Kunden außerdem nicht darüber, auf welche Telefonfunktionen und Daten die angebotenen Apps zugreifen.
Ein weiteres Problem: Die Hälfte der App-Stores bietet kein ordnungsgemäßes Impressum, das an einer übersichtlichen Stelle vollständige Informationen über den Anbieter zeigt. Dadurch fehlt den Kunden eine einfache Möglichkeit, bei Beschwerden Kontakt mit ihrem Vertragspartner aufzunehmen. Einige App-Stores verlangen dazu von den Kunden, persönliche Kreditkarteninformationen zu hinterlegen – selbst für Kleinstbeträge.
Quelle: Stiftung Warentest Pressemitteilung
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