stevia darf jetzt in joghurt

Gute Nachrichten für Stevia-Fans: Aus Stevia gekochter Tee darf ab sofort als Süßungsmittel für Joghurts verwendet werden. Das entschied jetzt das bayerische Verwaltungsgericht München. Dem zuvorgegangen war ein Rechtsstreit der Andechser Bio-Molkerei und der Lebensmittelüberwachung des Landesamts Starnberg.

Der Süßstoff aus der Steviapflanze ist bis zu 300-mal süßer als normaler Haushaltszucker, hat kaum Kalorien und wird unverdaut wieder ausgeschieden. Ein weiterer unschlagbarer Vorteil: Der Süßstoff wird aus der südamerikanischen Pflanze „Stevia rebaudiana“ gewonnen und ist kein künstlich hergestelltes Produkt.

Stevia ist bislang in der EU nicht zugelassen, weil es unter die sogenannte Novel-Food-Verordnung fällt. Hersteller, die Stevia-Produkte als Lebensmittel auf dem Markt bringen wollen, müssen aufwendige und auch teure Zulassungsverfahren auf sich nehmen. Im Februar 2011 stellte die Andechser Bio-Molkerei den ersten Stevia-Joghurt vor. Allerdings war Stevia da noch nicht zugelassen. Das Argument der Molkerei: Bei dem zugesetzten Süßstoff handele es sich nicht um ein neu entwickeltes Lebensmittel, sondern um gängigen Stevia-Tee. Im April 2011 war der Joghurt wieder vom Markt genommen worden. Nun gab das Gericht der Molkerei Recht und der Stevia-Joghurt darf wieder verkauft werden. Beobachter gehen davon aus, dass Stevia Ende 2011 offiziell als Süßungsmittel zugelassen wird. Damit geht auch ein jahrelanger Streit zu Ende.

Quelle: „Naturmedizin aktuell“, FID Verlag GmbH



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