Die Rentenbesteuerung trat am 1. Januar 2005 in Kraft und sieht bis 2040 eine schrittweise ansteigende Besteuerung der Altersversorgung vor. Sie betrifft eine jährlich stark wachsende Gruppe der Rentner. Wer schon 2005 in Rente ging, dessen Rente wird nur zu 50% in die besteuert, wer 2016 in den Ruhestand tritt, muss schon 72 Prozent seiner Renteversteuern.
Den Alten wird es genommen, und den Jungen gegeben
Ursache dafür sind auch Rentenerhöhungen, durch die Renten über den Grundfreibetrag von 8652 Euro steigen können. Wer mehr bekommt, muss eine Steuererklärung abgeben. Im Gegenzug zur Rentenbesteuerung werden die von Arbeitnehmern eingezahlten Rentenbeiträge über die Jahre immer stärker von der Einkommensteuer freigestellt.
Dankschreiben sollten die betroffenen Rentner an Frau Nahles und Herrn Schäuble richten.