Steuererklärung: Absetzbare Kosten Teil | Arztkosten

Von Ina

Hallo zusammen,
wie jedes Jahr muss jeder früher oder später eine Steuererklärung abgeben.
Es gibt Berater, die einen in solchen Angelegenheiten zur Seite stehen (ja diese Arbeit muss auch entlohnt werden) oder man macht sich auf eigene Faust in den Jungel der Steuern auf.

Einige Dinge sollte man allerdings beachten, die bei der Steuererklärung abgesetzt werden können - vorausgesetzt man wusste davon und hat schön Belege gesammelt.

Tipp | : Kosten im Zusammenhang mit Arzt sind teilweise absetzbar

Arzt-, Zahnarzt- und Heilpraktikerbehandlungen kosten oft mehr, als die Krankenkasse erstattet.. Ein Teil davon könnte man möglicherweise als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.

Grundsätzlich geht der Fiskus davon aus, dass die Krankenkasse oder die Beihilfe für Zahnarzt- oder Kurkosten aufkommen. Dass aber immer mehr zugezahlt werden muss, ist nicht erst seit der Gesundheitsreform bekannt. Diese Ausgaben kannst du in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Allerdings muss hier schon ein größerer Betrag zusammenkommen, denn einen Teil dieser Aufwendungen trägst du selbst, im Fachjargon „zumutbare Eigenbelastung" genannt.
Dieser richtet sich nach den Einkünften, nach dem Familienstand und der Zahl der Kinder.

In der Regel lohnt sich die Mühe erst, wenn der Betrag bei 1500 bis 2000 Euro liegt.
Mit Kinder sinkt der Grenzbetrag aber deutlich.

Deshalb solltest du schon ab dem Neujahrstag alle Belege sammeln.
Ob Sie Hustensaft, Rheumasalbe oder Pflaster kaufen, lass dir eine Quittung geben.

Abzugsfähig sind Kosten für:
  • Arzneimittel, die von den Krankenkassen nicht übernommen werden. Anerkannt werden alle Mittel, die mit einer Krankheit in Verbindung stehen (keine Sonnencremes, Badeöle etc.)
  • Rezepte aller Arzneimittel, die von den Kassen bezahlt werden.
  • Bäder, Massagen, Bestrahlungen, Krankengymnastik. Voraussetzung: die Anwendung muss vom Arzt verordnet sein. Absetzbar ist der jeweilige Eigenanteil.
  • Brillen, wenn sie ärztlich verordnet sind. Absetzbar : was von der Kasse nicht bezahlt wird
  • Behandlung von Alkoholsucht. Voraussetzung: amtsärztliches Zeugnis.
  • Fahrtkosten zum Arzt mit 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer. Körperbehinderte mit mindestens 80 Prozent Erwerbsunfähigkeit: volle Höhe.
  • Geburt, soweit sie nicht von der Krankenkasse bezahlt wird. Dazu gehören Kosten der Entbindung für Arzt, Hebamme und Krankenhauspersonal.
  • die Behandlung von Legasthenie, wenn die Lese- und Rechtschreibschwäche krankheitsbedingt ist.
  • Kosten für die Ausübung eines Sports, wenn er verordnet und von einem Arzt oder Heilpraktiker verantwortlich begleitet wird.
  • zahnärztliche Behandlung. Zahnhygienemaßnahmen, Überkronungen oder anderen Materialkosten
  • Toupet oder Haartransplantation, wenn ein Arzt nachweisen kann, dass der Haarausfall krankheitsbedingt ist, zum Beispiel als Folge einer Chemotherapie oder bei schweren psychischen Störungen.
  • eine Abmagerungskur, wenn sie ärztlich angeordnet ist und der Erhaltung der Gesundheit dient
  • Heimdialyse bei einer Nierenerkrankung, soweit die Kosten den Pauschbetrag für Körperbehinderte überschreiten.
  • Spezialbett, soweit es nicht von der Krankenversicherung bezahlt wird; vor allem bei Pflegefällen. Voraussetzung: amtsärztliches Attest.

Nicht abzugsfähig sind Kosten für:

  • die Neuanschaffung von Mobiliar, Teppich oder Bettwäsche bei einer Allergie (zum Beispiel Staubmilbenallergie)
  • Besuch eines Wunderheilers
  • Schwangerschaft und Geburt, wenn sie zum Beispiel die Erstlingsausstattung, die Umstandskleidung oder eine größere Wohnung betreffen
  • Schwangerschaftsverhütung: Ihre Kondome oder die Pille muss selbst gezahlt werden
  • Frischzellenkur, da sie nicht ärztlich verordnet wird, sondern als Privatvergnügen gilt.


Die Kosten für eine Kur kann man ebenfalls absetzen, wenn ein Arzt bescheinigt, dass die Krankheit dadurch nachweislich geheilt oder gelindert werden kann. Eine ambulante Behandlung derselben Krankheit darf dabei nicht den erforderlichen Erfolg bringen.

Der Fiskus erkennt die Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung erst ab einem bestimmten Betrag an. Bleiben die Kosten unter dieser Grenze, sind keine Steuervergünstigungen möglich. Die zumutbare Eigenbelastung ist davon abhängig, wie hoch die Einkünfte des Patienten sind, ob er verheiratet ist und wie viel Kinder er hat. Die folgende Tabelle zeigt die jeweils zumutbare Belastung auf:
Zumutbare Eigenbelastung in Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte

- ein bis zwei Kindern, für die Kindergeld oder ein
Kinderfreibetrag gewährt wird

2%

3%

4%

Die Eheleute Meyer haben drei Kinder und im Jahr 2004 Gesamteinkünfte in Höhe von 31.400 Euro. Im Jahr 2004 haben die Meyers für Krankheitskosten aufwenden müssen:

Selbstkosten für Zahnersatz

812 Euro

6 x Praxisgebühr

60 Euro

Zuzahlungen in der Apotheke

140 Euro

Logopädische Beratungen

200 Euro

Aufwendungen zusammen

1.212 Euro

Zumutbare Eigenbelastung (1 % von 31.400 Euro)

314 Euro

Verbleibende außergewöhnliche Belastung

898 Euro

Die Krankheitskosten bringen bei den Meyers somit als außergewöhnliche Belastung eine Steuererstattung von etwa 200 Euro.

Je nach Einkommen und Familienstand kann die Steuerersparnis bis zu 50,4 Prozent (für 2004) und 47,3 Prozent (für 2005) der Ausgaben für die Krankheitskosten ausmachen.

hier nochmal zusammengefasst
Übersicht Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung

Ausgaben für

Absetzbare Kosten
(stets Kürzung um die Erstattung der Krankenkasse)

Als Nachweis verlangt das Finanzamt


Hier einige Links zu diesem Thema mit weiteren Informationen
Steuerrechner-aussergewoehnliche-Belastung
http://www.kann-man-das-absetzen.de/tag/arztkosten/
http://www.oeffentlichen-dienst.de/wirtschafts-news/114-steuern-recht/593-krankheitskosten-richtig-von-der-steuer-absetzen.html
http://www.wz-newsline.de/home/ratgeber/geld-recht/arztkosten-bald-voll-absetzbar-1.1562765
http://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/krankheit/krankheitskosten-was-sie-wie-von-der-steuer-absetzen-koennen.html
http://www.zahnarztpraxis-dr-nies.de/patienteninfo/zahnarztkosten-steuerlich-absetzen/
http://www.focus.de/finanzen/steuern/krankheitundsteuern/krankheitskosten_aid_20288.html