Berge von Papier und Unterlagen, Stress, blank liegende Nerven und am Ende fehlt doch immer irgendetwas, diese Gedanken haben wir bei dem Wort Steuererklärung. Aber der Stress kann sich durchaus lohnen, immerhin bekommen wir durchschnittlich 800€ vom Finanzamt zurück. Auch wenn es teilweise sehr aufwendig sein kann, Geld verschenken sollte niemand. Deswegen haben wir die besten Tipps zusammengestellt wie Sie bei der nächsten Steuerklärung sparen können.
Versicherungen mindern Steuerlast
Ausgaben für Krankenversicherungen und auch Pflegeversicherungen gelten als Sonderausgaben und können die Steuerlast senken. Neben diesen beiden Versicherungen können auch Anteile der Rentenversicherung und anderer Altersvorsorge in die Berechnung gebracht werden.
Auch die Unfallversicherung und die private Haftpflichtversicherungen können die Höhe der zu zahlenden Steuern senken. Hinweis, das Finanzamt berücksichtigt bei all diesen Versicherungen nur einen Teil der Beiträge.
Werbungskosten bzw. Kilometergeld
Im Normalfall macht der Fahrweg zur Arbeit den größten Teil der Werbungskosten aus. Bei der Fahrt zur Arbeit ist es unwichtig ob Sie mit dem Auto, der Bahn, dem Fahrrad fahren oder gehen. Die Finanzämter erkennen pro Arbeitstag und Kilometer 30 Cent an. Berücksichtigt wird allerdings meist nur die einfache Entfernung.
Den Werbungskostenpauschalbetrag von 1000 Euro, den das Finanzamt ohne Nachweise berücksichtigt erreichen viele Steuerzahler bereits durch die Entfernungspauschale.
Da der kürzeste aber nicht immer der beste Weg ist, können alle die mit dem PKW zur Arbeitsstätte fahren auch einen längeren Weg angeben, solange dieser aufgrund von Verkehrslage oder auch Ampeln der günstigere ist.
Arbeitszimmer in der Steuererklärung
Anfallende Kosten für Strom, Miete, Wasser und Heizung sind, für alle deren Arbeitszimmer der Hauptarbeitsplatz ist, unbegrenzt abzugsfähig. Allerdings reichen mal eine Stunde am Abend oder zwei Stunden am Wochenende nicht aus.
Dienstreisen absetzen
Für Dienstreisen gelten ganz besondere Bedingungen. Für den Weg zum Haupteinsatzort erkennt das Finanzamt den einfachen Weg mit 30 Cent pro Kilometer an, wie bereits in dem Punkt über die Werbungskosten beschrieben. Für abweichende Einsatzorte die also eine Dienstreise erfordern erkennt das Amt den Hin und den Rückweg mit jeweils 30 Cent pro Kilometer an. Bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden können Sie sogar noch eine Reisekostenpauschale geltend machen.
Zweitwohnung bei den Steuern berücksichtigen
Wo die Dienstreise nicht mehr ausreicht ist in manchen Fällen eine zweite Wohnung notwendig. Neben Miete und Nebenkosten die in der Steuererklärung geltend gemacht werden können, können sich ebenfalls Kosten für notwendige Einrichtungsgegenstände, Telefon, Heimfahrten und in den ersten 3 Monaten auch die Kosten für Verpflegung steuermindernd auswirken.
Umzug absetzen
Auch wer arbeitsbedingt umzieht oder umziehen muss, kann diverse Kostenanteile in der Steuerangabe geltend machen. So können Fahrkosten für die Wohnungssuche bereits in der Steuererklärung angegeben werden.
Der Umzug selber mit dem gesamten Transport des Haushaltes und der Möbel und möglicherweise entstehende doppelte Mietzahlungen und sogar Maklergebühren können die Steuerlast senken. Aber damit noch nicht genug, sogar Kosten für neue Personalausweise und andere Dokumente oder auch Trinkgelder für Umzugshelfer lassen sich in der Steuererklärung angeben.
31. Mai ist Stichtag
Zur Abgabe der Steuererklärung für das vergangene Jahr 2013 haben Steuerzahler wieder bis 31. Mai Zeit, ist Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein an der Erstellung beteiligt sogar bis 31. Dezember.
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Steuererklärung 2013, mit unseren Tipps können Sie bares Geld sparen ist ein Artikel von: vergleichsportal-finden.de