Steueränderungen für private Fotovoltaik-Anlagen
Das baden-württembergische Ministerium für Finanzen und Wirtschaft informiert über Steueränderungen für Fotovoltaik-Anlagen auf Privatgebäuden:
Ab sofort ist für den privaten Betrieb von Fotovoltaikanlagen keine Gewerbeanzeige beim Gewerbeamt mehr erforderlich. Lediglich das Finanzamt muss über die Installation der PV-Anlage informiert werden.
Quelle: solarportal24.de