Steueränderungen für private Fotovoltaik-Anlagen

Steueränderungen für private Photovoltaik-Anlagen

Steueränderungen für private Fotovoltaik-Anlagen

Das baden-württembergische Ministerium für Finanzen und Wirtschaft informiert über Steueränderungen für Fotovoltaik-Anlagen auf Privatgebäuden:

Ab sofort ist für den privaten Betrieb von Fotovoltaikanlagen keine Gewerbeanzeige beim Gewerbeamt mehr erforderlich. Lediglich das Finanzamt muss über die Installation der PV-Anlage informiert werden.

Quelle: solarportal24.de


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