Ab dem kommenden Sonntag (12.05.2019) greift das spanienweite Gesetz, dass Unternehmen dazu verpflichtet, die genaue und reale Arbeitszeit der Angestellten zu registrieren und zu dokumentieren.
Die erfassten Daten müssen 4 Jahre aufbewahrt werden.
Ist damit die Zeit der Papier- und Zettelwirtschaft beendet und die Unternehmen müssen auf digitale Stempeluhren, Kartenlesegeräte oder Handy-Apps für die Zeiterfassung umrüsten?
Notieren der Arbeitszeiten auf Papier sei zwar am einfachsten und preiswertesten einzurichten, aber auch anfälliger für Manipulationen – so die Gewerkschaftsdachverbände CC.OO. und UGT.
Einer der Hintergründe / Argumente für die neue Gesetzesvorschrift ist sicherlich die “Bekämpfung von Schwarzarbeit”, ist es doch in Spanien an der Tagesordnung nur einen Teil der Arbeitszeit vertraglich zu vergüten, andere Teile werden “schwarz und in Bargeld ausgezahlt”.
So wie alles Neue hat natürlich auch neue Vorschrift immer 2 Seiten: “Einerseits müssten Überstunden nun auch tatsächlich gezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Andererseits fallen auch zu lange Pausen oder häufiges Zuspätkommen eher auf”, so wird José Manuel Raya von DMS Consulting in der Mallorca Zeitung zitiert.
Beispiel einer Zeiterfassung, mit dem Zusatz eines Steuerbüro
In diesem Dienstplan muss der Dienstbeginn und das Dienstende mit Uhrzeit und Unterschrift festgehalten werden, sowie bei geteilter Arbeitszeit auch die Pause dazwischen.
Bitte beachten Sie, dass die Angestellten nicht jeden Tag um, z.B., 09’00 Uhr „stempeln“. Nach letzten Hinweisen glauben die Inspektoren der Sozialversicherung nicht, dass die Angestellten jeden Tag exakt um 09‘00 Uhr zur Arbeit erscheinen oder z.B. pünktlich Feierabend machen. Aus diesem Grunde muss exakt die Zeit der Erscheinung und der Arbeitsbeendigung der Mitarbeiter im Arbeitszentrum eingetragen werden.
Normal ist es, dass die Angestellten einige Minuten früher oder später zur Arbeit kommen.
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