Täter und Opfer erhalten deshalb Gelegenheit, im Gespräch über den Vorfall eine für beide Seiten akzeptable Konfliktlösung zu suchen, die mit einer einvernehmlichen Schadenswiedergutmachung verbunden ist. Das Institut des TOA ist im Strafgesetzbuch verankert. Hiernach kann das Gericht die Strafe mildern und unter bestimmten Voraussetzungen sogar von Strafe absehen, wenn der Täter in dem Bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen, seine Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wiedergutmacht oder deren Wiedergutmachung ernsthaft erstrebt. Der TOA sei mehr als Schadenswiedergutmachung, sondern ziele vielmehr auf eine umfassende Stärkung der Opferbelange. Ein Vorteil sei es, dass das Opfer einer Straftat nicht auf eine Rolle als Zeuge im Strafverfahren reduziert und mit der Tatverarbeitung allein gelassen werde.
Der Täter habe die Chance, im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs zu erkennen, welche Auswirkungen seine Tat auf das Opfer hatte. „Die Quote der Konfliktparteien, die sich auf eine Schlichtung verständigen konnten, ist im Vergleich zum Vorjahr von 52 Prozent auf 53 Prozent leicht angestiegen. In lediglich 2 Prozent der Verfahren wurden die in den Schlichtungsgesprächen getroffenen Vereinbarungen nicht eingehalten. Auch diese Zahlen sprechen weiterhin für eine hohe Akzeptanz des Täter-Opfer-Ausgleichs bei den Betroffenen. Der TOA fördert in hohem Maße den Rechtsfrieden. Die Landesregierung wird auch weiterhin alles dafür tun, um diese guten Zahlen aufrechtzuerhalten“, betonte Hartloff. An Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldleistungen wurden von den Tätern über 315.000 Euro an die Opfer gezahlt.