Entgegen der Darstellung im Artikel der Taunus Zeitung vom 28. Juli betont die Stadt Bad Homburg v.d.Höhe ausdrücklich, dass die Aufhebung der Geschwindigkeitsreduzierung der Stadtbahnlinie U 2 im Bereich der Wendeanlage in Gonzenheim weder von der Stadt noch vom Oberbürgermeister beschlossen worden ist. Die Stadt Bad Homburg v.d.Höhe ist für Geschwindigkeitsregelungen nicht zuständig. Im Rahmen der genehmigten Geschwindigkeit trifft insofern der Betriebsleiter der VGF die notwendigen Anordnungen nach der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung – BOStrab).
Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt betreibt die U-Bahn nicht im Auftrag der Stadt sondern vielmehr für den ÖPNV-Aufgabenträger der Stadt Frankfurt, die traffiq. Bad Homburg zahlt dafür einen Infrastrukturkostenausgleich nach den RMV-Bestimmungen.
„Die Anhebung der Geschwindigkeit wurde mir lediglich in einem Gespräch vom Geschäftsführer der VGF, Herrn Budig, zur Kenntnis mitgeteilt“, sagt Oberbürgermeister Michael Korwisi, „Die Stadt hat hier keinerlei Einfluss.“ Im Übrigen lege die Stadt wert auf Transparenz im gesamten Verfahren und werde – wie schon berichtet – prüfen, in welchem Rahmen die beantragte Akteneinsicht gewährt werden kann. Magistrat der Stadt Bad Homburg v.d.Höhe