Die Bad Homburger Ordnungsbehörde beobachtet in jüngster Zeit häufig, dass Hecken und Sträucher von privaten Grundstücken weit in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen. In mehreren Fällen entstehen dadurch Behinderungen, manchmal sogar gefährliche Situationen für Fußgänger oder Fahrzeugführer . Darum bittet die Stadtverwaltung alle Grundstückseigentümer, im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht jeglichen von ihren Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragenden Bewuchs rechtzeitig zurück zu schneiden. Der Schnitt sollte eine Nutzung der Straßen in voller Breite und Höhe möglich machen. Verstöße gegen die Straßen- und Reinigungssatzung stellen Ordnungswidrigkeiten dar, welche mit Geldbußen geahndet werden können. Magistrat der Stadt Bad Homburg v.d.Höhe