Staatliche Willkür? Klage gegen Innenministerium

Schwerin (PA). Am Dienstag, den 19. Mai 2020, kündigte die Schweriner Wählergemeinschaft Aktionsgruppe Stadt und Kulturschutz (ASK) das Einreichen einer Klage gegen das Innenministerium an. Der Inhalt ist brisant: Es geht um die bereits an dieser Stelle mehrfach angesprochene Rechtmäßigkeit der sogenannten Umlaufbeschlüsse, die anstelle von Gemeinde- und Stadtvertretersitzungen landesweit zur Anwendung kamen und deren in diesem Zusammenhang entstandene Beschlüsse (u.a. zum Haushalt von Städten und Gemeinden).

Wie die ASK und die Piraten in der uns vorliegenden Pressemitteilung betonen, sehen sie die gesetzlichen Grundlagen für die sogenannten Umlaufverfahren als nicht geeignet an. Ferner halten die Kläger das Standarterprobungsgesetz, dass dafür die Grundlage bilden sollte, als nicht geeignet an, um entsprechende Abstimmungen, die sonst in Gemeinde- und Stadtvertretersitzungen stattfinden, in schriftlicher Form durchführen zu lassen.

Bereits in dem Beitrag "Umlaufverfahren: Ein Fall für den Verfassungsschutz?" vom 28. April 2020 wurde an dieser Stelle mitgeteilt, dass es Hinweise dafür gibt, dass die sogenannten Umlaufverfahren (in Saßnitz: "Befreiung vom Sitzungszwang"!) rechtlich hätten gar nicht durchgeführt werden dürfen. Darauf wurde auch von Saßnitzer Stadtvertretern mehrfach Bürgermeister Frank Kracht und Stadtpräsident Norbert Benedict (SPD) hingewiesen.

Nun soll mit der anstehenden Klage gegen das Innenministerium wieder Klarheit und vor allem Rechtssicherheit hergestellt werden. Kritisiert wird von den Klägern in diesem Zusammenhang die staatliche Willkür mit der das Innenministerium die Umsetzung der Umlaufverfahren betrieb. Karsten Jagau teilte dazu mit:

„Das Innenministerium hatte seine Entscheidung zum Umlaufverfahren nach einem Antrag des Städte und Gemeindetag getroffen. Während der Städte und Gemeindetag M-V in seinem Antrag äußerte, dass eine Gegenstimme ausreichen würde um ein Umlaufverfahren zu verhindern, hat das Innenministerium ohne Rechtsgrundlage das Quorum auf ¼ der Gemeindemitglieder erhöht."

Würde die Klage Erfolg haben, hätte dies weitreichende Konsequenzen: Nicht nur die Umlaufverfahren würden auf der Grundlage des Standarterprobungsgesetzes für nichtig erklärt werden, sondern auch die daraus resultierenden Beschlüsse.

Sollte das Verwaltungsgericht die Klage nicht bestätigen, wurde von den Klägern bereits der Gang vor das Landesverfassungsgericht in Greifswald angekündigt.

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