Staatliche Förderung zur Pflegeversicherung beschlossen

Um einen Pflegebedarf zu decken reichen die gesetzlichen Leistungen nicht aus. Die Restkosten werden vom ersparten, Hab und gut oder Angehörigen bezahlt.

Die staatliche Förderung ist nun beschlossen und wird zukünftig mit 60 Euro pro Jahr bezuschusst.

Die wichtigsten Voraussetzungen sind:

  • Ab 18 Jahren
  • Ein Eigenbeitrag ab 10 Euro/ Monat
  • Bei Pflegestufe III muss die Vers. min. 600 Euro mtl. leisten
  • keine Gesundheitsprüfung

Es werden bis zu 50% Ihres Eigenbetrages gefördert. Eine 40-jährige Frau muss 16,42 Euro pro Monat bezahlen um bei Pflegestufe III 600 Euro monatlich bei Versicherungsfall zu erhalten. Eine Frau mit 30 bezahlt für den selben Tarif nur 9,50 Euro. Es lohnt sich mit Thema frühzeitig auseinander zu setzen.

Fordern sie noch heute kostenlos und unverbindlich ihr persönliches Angebot an.

Ihr VB24 Team


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