Hallo liebe Leser,
sicherlich denken Sie nun, hier folgt wieder eine Predigt für die Riester und die Rürup-Rente. Nein, dem ist nicht so. Auch will ich hier nicht über betriebliche Altersvorsorge schreiben. Ich möchte vielmehr darüber reden, dass eine objektive Beratung bei einem Kunden immer alle Möglichkeiten der Förderungen ausschöpfen sollte. Sei es die Förderungen für sozialen Wohnungsbau, die Förderungen für Energieeffizientes Bauen, oder eben die Förderungen durch Riester- und Rüruprente oder für betriebliche Altersvorsorge. Ich denke, ein guter Versicherungsmakler weiß, wie er den Kunden in den Fällen objektiv beraten muss.
Ich denke sogar, dass es als Vermögensverwalter seines Mandanten die Pflicht ist dieses zu wissen und demzufolge auch umzusetzen. Klar, er darf den Klienten nicht zwingen, aber er muss eindringlich und deutlich beraten. Nicht nur auf Grunde des Haftungsrisikos, nein es hat meiner Meinung nach, vor allem mit einem zu tun - Glaubwürdigkeit. Ein guter Makler ist Vermittler des Klienten, er hat gemäß Sachverwalterurteil das Beste für seine Klienten im Auge zu haben. Eine objektive Beratung ist aber genau der Punkt, wo sich die Spreu vom Weizen trennt.