Zudem wird die Höhe einer angeblichen Geldstrafe für den behaupteten Urheberrechtsverstoß mitgeteilt. Außerdem werden die Empfänger in den E-Mails aufgefordert, eine als Anhang beigefügte Datei zu öffnen, die angeblich eine Unterlassungserklärung enthält, die von dem Empfänger ausgefüllt und zurückgesandt werden soll. “Ignorieren und löschen Sie die E-Mail, öffnen Sie unter keinen Umständen den Anhang” sagt Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers.
Nachfragen von Bürgern geben Anlass für die Annahme, dass es in letzter Zeit häufiger zur Versendung derartiger E-Mails kommt. Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass Bürger von der Staatsanwaltschaft nicht per E-Mail zur Abgabe von Unterlassungserklärungen oder zur Zahlung von Geldbeträgen aufgefordert werden. Es wird dringend davor gewarnt, die E-Mails oder deren Anhang zu öffnen, da auf diese Weise ein sogenanntes Trojanerprogramm auf dem Computer Empfängers installiert werden kann. Hamburg, 27.04.2012 Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers