Hamburg (ots) – Pressemitteilung Warnung vor betrügerischen E-Mails Die Staatsanwaltschaft Hamburg warnt vor betrügerischen E-Mails, die angeblich von der Staatsanwaltschaft stammen und in denen dem jeweiligen Empfänger mitgeteilt wird, gegen ihn werde wegen des illegalen Erstellens von Raubkopien von urheberrechtlich geschützten Musikstücken oder Computerspielen ein Verfahren eingeleitet.
Zudem wird die Höhe einer angeblichen Geldstrafe für den behaupteten Urheberrechtsverstoß mitgeteilt. Außerdem werden die Empfänger in den E-Mails aufgefordert, eine als Anhang beigefügte Datei zu öffnen, die angeblich eine Unterlassungserklärung enthält, die von dem Empfänger ausgefüllt und zurückgesandt werden soll. “Ignorieren und löschen Sie die E-Mail, öffnen Sie unter keinen Umständen den Anhang” sagt Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers.
Nachfragen von Bürgern geben Anlass für die Annahme, dass es in letzter Zeit häufiger zur Versendung derartiger E-Mails kommt. Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass Bürger von der Staatsanwaltschaft nicht per E-Mail zur Abgabe von Unterlassungserklärungen oder zur Zahlung von Geldbeträgen aufgefordert werden. Es wird dringend davor gewarnt, die E-Mails oder deren Anhang zu öffnen, da auf diese Weise ein sogenanntes Trojanerprogramm auf dem Computer Empfängers installiert werden kann. Hamburg, 27.04.2012 Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers