Die Huren-Medien, auch SPON, will offenbar immer noch die Bürger täuschen, wenn über die klar grundgesetzwidrige Neuberechnung des Regelsatzes durch die Taugenichtse der UNION und der FDP berichtet wird. Es hat den Anschein, als ob die Medien es an und für sich verlernt haben, auch einmal die Wahrheit zu sagen.
SPON schreibt doch tatsächlich folgendes am 09.02.2011:
Damit wäre die Erhöhung aber auch kaum höher ausgefallen als von der Regierung geplant.
Es sollte eigentlich selbst dem dümmsten Journalisten an und für sich klar sein, dass der Regelsatz für Erwachsene willkürfrei, objektiv und transparent berechnet werden MUSS!!! Zirkelschlüsse und ähnliche “statistische Falschberechnungen” sind selbstverständlich nicht erlaubt; das Urteil des BVerfG vom 09.02.2010 ist da eindeutig:
BVerfG, 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010, Absatz-Nr. (1 – 220)
Die Richter haben Bundesregierung und Parlament im 3. Leitsatz des Urteils folgendes auferlegt:
Zur Ermittlung des Anspruchumfangs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.
An anderer Stelle hatte ich bereits den Hintergrund für dieses mediale und politische Lügengebäude ausgeleuchtet. Es ist aufgrund der umfassenden Analyse der vorgelegten Neuberechnung des Regelsatzes für Erwachsene unbestreitbar, dass der Regelsatz willkürlich falsch bzw. zu niedrig berechnet wurde. Der Verstoß gegen das Grundgesetz und die einzuhaltende Rechtsfortschreibung des Grundgesetzes bezogen auf das zu gewährende Existenzminimum ist offenkundig. Ich wiederhole noch einmal den 2. Leitsatz des Urteils vom 09.02.2010, weil sich große Teile der JOURNAILLE bis heute der Wahrheit verweigern:
Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat.
Mit dem 2. und 3. Leitsatz (siehe oben) hat das BVerfG unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass Bundesregierung und Parlament (= Aufgabe der Kontrolle der Einhaltung der Gesetzeslage) das Existenzminimum zu gewähren und richtig zu berechnen haben, sachgerecht und realitätsnah, auf der Grundlage schlüssiger Berechnungsverfahren und verlässlicher Zahlen!
Oder anders ausgedrückt: Weder Bundesregierung noch Parlament haben das Recht, den Regelsatz “politisch” zu bestimmen; er muss vielmehr den vorgenannten Ansprüchen bei der Berechnung genügen.
Insofern gibt es da, abgesehen von der Ausübung von sachlich zu begründenden “Ermessensspielräumen” im “kulturellen Bereich”, an und für sich gar keine “Verhandlungsmasse”; der Regelsatz ist insofern entweder nachvollziehbar richtig oder nachvollziehbar falsch berechnet worden.
Dass der Regelsatz in vielen Punkten eindeutig falsch berechnet wurde, haben viele Analysen der Berechnungsmethoden von Gewerkschaften, Sozialverbänden und Kirchen nachgewiesen.
Ich erinnere auch nochmals an das Rechtsgutachten des unabhängigen Experten Prof. Dr. jur. Johannes Münder (TU-Berlin, Lehrstuhl für Sozialrecht und Zivilrecht), der die Ermittlung der Regelbedarfe der neuen Gesetzesvorlage geprüft hat. Nach seiner Expertise ist die Berechnung der Bedarfe in einigen Punkten eindeutig falsch und eine Reihe weiterer Mängel mit nicht unerheblicher Auswirkung wurden aufgezeigt.
Es sollte jedem Bürger klar sein, dass die Bundesregierung ganz gezielt eine Gesetzesvorlage beschlossen hat, die klar grundgesetzwidrig ist! Das Parlament, bzw. die Regierungskoalition, ist ihrer Kontrollaufgabe nicht nachgekommen! Es darf dabei nicht übersehen werden, dass auch und insbesondere die Regierungskoalition darauf achten muss, dass die “Mehrheit” nicht klar verfassungswidrige Gesetze beschließt.
Die Praxis sieht leider anders aus. Bundesregierung und Regierungskoalition missachten häufig und vorsätzlich die Gesetzeslagen, hoffend, dass das BVerfG nicht angerufen wird. Die zuletzt bekannt gewordenen groben Verstöße gegen die Rechtslage betrafen den Lissabon-Vertrag, als die Bundesregierung die Verfassung brechen wollte, indem sie die Kompetenz für den Einsatz der Bundeswehr vom Deutschen Bundestag auf die EU verlagern wollte. Auch die “Euro-Rettungspakete” sind klar verfassungswidrig. Der Bürger kann dankbar sein, dass wenige Abgeordnete, wie z.B. der Bundestagsabgeordnete Dr. Gauweiler (CSU), sich gegen grundgesetzwidrige Gesetze vorgehen und deren Aufhebung in den nicht hinzunehmenden Teilen durchsetzen.
Bemerkenswert ist, dass die JOURNAILLE nicht bereit ist, den Bürgern die Wahrheit zu sagen. Es wird so getan, als sei der “Regelsatz” nach Belieben “verhandlungsfähig”.
Den Betroffenen ist zu raten, den klar grundgesetzwidrigen Regelsatz abzulehnen und mit “Sammelklagen” der UNION und der FDP deutlich zu machen, dass man die rechtswidrige Ermittlung des Regelsatzes nicht akzeptieren wird. Da das oben genannte Gutachten sehr eindeutig in seinen Feststellungen ist, dürfte die neue Gesetzeslage, so sie denn mit oder ohne “faule Kompromisse” verabschiedet werden sollte, keinen Bestand haben.