Es ist kaum zu glauben, was sich diese SPON-JOURNAILLE da so alles leisten kann. Nachdem die eiskalte von der Leyen (CDU) jetzt endlich die Unterlagen, deren Herausgabe bisher verweigert wurde, vorlegen muss, damit die “Nachberechnungen” überhaupt stattfinden können, finden die “Verniedlicher” und “Täuscher” immer noch keine klare Sprache. Denn an und für sich steht längst fest, dass die neuen Regelsätze nicht den Anforderungen des BVerfG entsprechen!
Um einmal zu illustrieren, wie “staatstragend” SPON den Lesern die Wahrheit vorenthält folgendes aus dem Text:
Peinliche Schlappe oder Hinhalte-Taktik? Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hat sich mehr Zeit ausbedungen, um die geforderten Nachberechnungen für die Hartz-IV-Sätze vorzulegen. Der Termin für die Bundesratsentscheidung am 11. Februar dürfte so kaum zu halten sein.
Was hier “euphemistisch” als Schlappe bezeichnet wird, war in Wirklichkeit das Zurückhalten von “Berechnungsunterlagen”, damit die Opposition dem Auftrag des Grundgesetzes nicht nachkommen konnte, nämlich die Gesetzesvorlagen der Bundesregierung zu kontrollieren.
Der Schmierenpresse wie SPON müsste es an und für sich peinlich sein, dass man bisher auf diese klar grundgesetzwidrige Vorgehensweise und die ebenfalls grundgesetzwidrige Berechnung der Regelsätze – und dafür gibt es erdrückende Indizien – nicht mit Nachdruck hingewiesen hatte. Einmal mehr wollte man vor den Landtagswahlen das (verdeckt) fortsetzen, was man schon seit Jahren in der konservativen, neoliberalen JOURNAILLE gemacht hatte, nämlich den neoliberalen Wahnwitz nach Kräften zu unterstützen.
Es ist für die DEMOKRATIE in Deutschland eine Schande, dass angesichts solcher klaren Verstöße gegen das Grundgesetz erst die (parteipolitische) Mehrheit im Bundesrat dafür sorgen musste, dass die Wahrheit auf den Tisch kommt.
Aber jetzt will die eiskalte Ministerin von der Leyen (CDU) erneut tricksen. Auch hier verschweigt die SPON-JOURNAILLE die Zusammenhänge wenn geschrieben wird:
München – Millionen von Hartz-IV-Empfängern müssen womöglich über den 11. Februar hinaus auf eine Einigung im Bundesrat warten. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) könne Ergebnisse der von der Opposition beantragten Nachberechnung der Hartz-IV-Sätze laut eigenem Bekunden erst Ende Januar vorlegen, berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Die Zeitung beruft sich auf ein Schreiben der Ministerin an die Verhandlungsführer von Union, FDP, SPD und Grüne. Für einige Sonderauswertungen veranschlagt das Ministerium demnach sogar insgesamt neunzig Arbeitstage.
Zunächst einmal sollte klar sein, dass die HartzIV-Empfänger auf eine angemessene, dem Grundgesetz entsprechende “Neufestlegung des Regelsatzes” gerne warten! Der “Berechnungs-Betrug” durch die Taugenichtse Merkel, von der Leyen und Westerwelle (FDP) muss ein Ende haben.
Verschwiegen wird auch, dass es bei der Bemessung der Regelsätze an und für sich keine große “Verhandlungsmasse” geben kann. Denn nach der Rechtsfortschreibung des BVerfG müssen die Regelsätze willkürfrei, transparent und rechnerisch nachvollziehbar ermittelt werden. Insofern entzieht sich die Berechnung des Regelsatzes weitgehend der Feilscherei zwischen Parteien. Das Existenzminimum markiert immerhin die Untergrenze für das Leben und Überleben der Menschen. Da verbietet sich jede Art von Parteienkungelei!!! Allenfalls könnte es um die Ausübung weniger Ermessensspielräume gehen, beispielsweise bei der Gestaltung des kulturellen Existenzminimums! Das Existenzminimum bezogen auf den Lebensunterhalt entzieht sich weitgehend solcher Ermessensspielräume! Aber genau da wollte die (Noch-) Bundesregierung die Betroffenen betrügen und sie unter das absolut notwendige Existenzminimum drücken. Ein Skandal.
Ein Skandal ist es auch, dass offenbar die eiskalte von der Leyen (CDU) mit ihrem Staatssekretär Brauksiepe (CDU) jetzt noch einige Monate braucht, um die bisher vorenthaltenen “Berechnungsgrundlagen” vorzulegen. Auch hier fehlte jeder Hinweis seitens der SPON-JOURNAILLE, dass diese Unterlagen doch eigentlich vorhanden sein müssten! Auf welcher Grundlage wurde denn bisher gerechnet? Muss man jetzt erst neue “Potemkinsche Dörfer” bauen, damit die 5,00 Euro getroffen werden? Oder hatte am Ende die eiskalte von der Leyen (CDU) den viel zu niedrigen Regelsatz einfach willkürlich festgelegt?
Die weite Entfernung der SPON-JOURNAILLE zum Grundgesetz zeigt sich in folgendem Satz:
Nun suchen Regierung und Opposition im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat nach einem Kompromiss.
Wann begreift diese schmierige JOURNAILLE, dass es bei der sachgerechten Ermittlung des Regelsatzes keine Kompromisse geben kann, allenfalls ganz wenige “Ermessensspielräume”, die aber auch willkürfrei, transparent und objektivierbar sein müssen. Und dabei kann es immer nur darum gehen, dass der Staat etwas mehr leisten will, als nach den objektivierbaren Methoden zur Ermittlung des Existenzminimums notwendig im Sinne einer Untergrenze erscheint. Denn das Unterschreiten des Existenzminimums ist und bleibt grundgesetzwidrig!!!
Aus folgenden Sätzen bei SPON könnte geschlussfolgert werden, dass die eiskalte Ministerin über keine seriösen Berechnungsunterlagen zu den 5,00 Euro Erhöhung verfügt:
In ihrem Brief beruft sich von der Leyen nun auf das Statistische Bundesamt, wie die "SZ" berichtet. Dieses habe erklärt, für die nötigen Berechnungen "mindestens 60 Arbeitstage" zu benötigen. Ihr eigenes Ministerium brauche "zusätzlich weitere 30 Arbeitstage", um die Ergebnisse zu prüfen. Die geforderten Sonderauswertungen seien daher bis zur nächsten Bundesratssitzung im Februar nicht verfügbar.
Denn wenn das “Statistische Bundesamt” angeblich 60 Tage braucht, um die 5,00 Euro zu “treffen”, dann wurde der Regelsatz in Wirklichkeit willkürlich festgelegt! Warum verfügt das zuständige Ministerium nicht über die Berechnungsgrundlagen der 5,00 EURO? Aber genau das will die SPON-JOURNAILLE erst gar nicht fragen. Denn es bräuchte für den Nachweis der 5,00 Euro Erhöhung eigentlich nur die Berechnungsunterlagen des Ministeriums, die aber “offenbar” nicht vorhanden sind.
Ein Skandal bleibt es auch, dass nach wie vor die Partei DIE LINKE von den Verhandlungen ausgeschlossen bleibt!!! Mit “Demokratie” hat das wenig zu tun.
Offenbar scheint sich die SPD jetzt doch darauf besinnen zu wollen, dem Grundgesetz entsprechende Regelsätze einzufordern. Da kann es keine faulen Kompromisse geben, da muss schlicht die Rechtslage beachtet werden. Die wenigen “Ermessensspielräume” können allenfalls bei dem “kulturellen Existenzminimum”, wie bereits oben beschrieben, ausgeübt werden.
Und der Mindestlohn, so richtig die Forderung auch sein mag, hat in Wirklichkeit mit dem Existenzminimum nichts zu tun. Arbeitnehmer dürfen nicht gegen HartzIV-Empfänger ausgespielt werden. Ich hatte bereits an anderer Stelle deutlich gemacht, dass der Begriff des Lohnabstandsgebotes völlig falsch ist bezogen auf HartzIV-Leistungen, da das Existenzminimum für Arbeitnehmer bereits im steuerlichen Grundfreibetrag enthalten ist. Eine ganz andere Frage ist, ob die Bundesregierungen nicht auch hier bereits seit vielen Jahren das Grundgesetz missachtet hatten, weil der steuerliche Grundfreibetrag nicht angemessen angepasst wurde bzw. “systematische Fehler” enthält.
Der Mindestlohn ist vielmehr eine Frage des nicht mehr funktionierenden Arbeitsmarktes, weil es der neoliberale Zeitgeist durch Zwangsarbeit (HartzIV-Betroffene), 400-Euro-Jobs, Leiharbeit, Zuzug von Billigarbeitskräften und Niedrig-Lohn-Tourismus über die Ländergrenzen geschafft hat, die Funktionsweise eines “Marktes” weitgehend auszuschalten!!!
Der Mindestlohn kann und darf nicht gegen die an und für sich grundgesetzlich geschützten Regelsätze ausgespielt werden, auch wenn die Erweiterung auf eine Reihe von Branchen angebracht erscheint. Denkbar wäre auch eine Finanzierung über eine steuerliche Ausgleichsabgabe für Unternehmen, um das “Existenzminimum” der Aufstocker nach SGB XII zu finanzieren. Aber das würde zunächst eine breit angelegte Diskussion in Politik und Gesellschaft voraussetzen, die sich mit den Konsequenzen aus der FINANZKRISE und den Verwerfungen der GLOBALISIERUNG insgesamt befassen müsste. Aber dafür fehlt in den Alt-Parteien der volkswirtschaftliche Sachverstand fast völlig. Der Mindestlohn stellt derzeit allenfalls eine Art “volkswirtschaftliche Stückwerktechnologie” (sinngemäß nach Prof. Dr. Dr. Erich Staudt) dar; notwendig wäre aber eine breit angelegte Diskussion der Neuausrichtung der Volkswirtschaften und der EU. Was wir derzeit erleben ist das krampfhafte Festhalten an neoliberalem Wahnwitz, der sich selbst durch die unübersehbaren KRISEN ad absurdum geführt hat!
Es war und ist die neoliberale Politik der jahrzehntelangen Umverteilung von unten nach oben, die zu den heutigen Verwerfungen geführt hat. Dass in den Rentenkassen, Krankenkassen und Kommunen zu wenig GELD verfügbar ist, liegt an der Politik des neoliberalen Wahnwitzes, der in die FINANZKRISE geführt hatte. Darauf müssen die BÜRGER eine Antwort finden, wenn es die Politik bzw. die Alt-Parteien nicht leisten können.
Es ist die Aufgabe der Bürger Parteien in die Regierungsverantwortung zu stellen, die sich auf dem Boden des Grundgesetzes befinden und fachlich in der Lage sind, die dringend notwendigen Veränderungen einzuleiten.
Hierzu sind große Teile der UNION und der SPD nicht in der Lage; die FDP, als Steigbügelhalterin des neoliberalen Wahnwitzes, ist völlig ungeeignet. Sie gehört aus den Parlamenten entfernt. Das nennt man Demokratie.
Im Zweifel muss sich aus der Mitte der Bürger eine neue Partei bilden die willens ist, den Taugenichtsen der UNION und der FDP die Stirn zu bieten. Das könnten bereits vorhandene Parteien sein, von denen eine solche Bewegung ausgeht, oder eine neu zu gründende Partei.
Die UNION und Teile der SPD erscheinen nicht fähig, die notwendigen Konsequenzen aus den Krisen zu ziehen.
Jede andere Regierungskoalition wäre ein Segen für Deutschland und Europa und die Zukunft der Kinder.
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