Spitzenfest & Barrierefreiheit

In diesem Jahr hatte die Mannschaft des Spitzenfestkomitees wieder eine Menge Highlights auf die Bühne gebracht.
Schade, dass es wieder für einen reservierten Bereich vor der Bühne für Rollstuhlfahrer nicht gereicht hat.
Ich zählte mindestens zwölf elektrische Rollstühle deren Fahrer nur während der Umbaupausen oder mit etwas Glück einen Blick auf das Bühnenprogramm auf der großen Bühne werfen konnten.
Für sie blieb das Programm im Lichthof, das auch Spitze war.
Vielleicht müssen wir mal eine Selbsterfahrungsübung durchführen. Mitglieder des Spitzenfestvereins genießen eine Abendveranstaltung im Rollstuhl.

Übrigens zwölf Rollstühle: Im Sinne der Barrierefreiheit wäre es angebracht die optische und akustische Nutzbarkeit des Angebots für JEDEN, ob mit Einschränkung oder ohne und ungeachtet der Zahl derer mit Einschränkungen haben zu gewährleisten.
Das soweit es die Behindertenrechtskonvention betrifft.
Und falls der Wunsch nach Gesetzesvorlagen da ist:

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil II Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 2008

Oder: Gesetz zur Verbesserung des selbstbestimmten Handelns von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen vom 28. Mai 2004.


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