Sperrlisten-Updates

Von Pharmama

Ich bin am Rezepte kontrollieren vom Vortag. Dabei kommt mir das Rezept von Frau Landam unter (Namen etc. natürlich wie immer geändert). Frau Landam war laut Computer schon ein paar Male bei uns. Wenn ich mir die History anschaue und die Kommentare in ihrem Dossier werde ich trotzdem ... vorsichtig.

Sie war 2015 da mit einem Rezept über Schnupfenmittel und Hustensirup mit Codein und später im selben Jahr mit Hustentabletten mit Codein. Und der erste Kommentar in ihrem Dossier stammt von Ende 2014:

Gesperrt für Codeinhaltige Produkte sowie die Antidepressiva Truxal und Trittico.

2016 war sie wieder hier. Rezept von einem neuen Arzt mit Valtrex (gegen Gürtelrose?) und Zolpidem. Kommentar im Computer beim Rezept:

für Zolpidem sie nicht gesperrt, deshalb Abgabe.

Nun - meine Kollegin, die den Kommentar gemacht hat ist zumindest aufgefallen, dass das problematisch sein könnte bei ihr. Wenige Monate darauf wird ihr Eintrag auf der kantonal geführten Sperrliste (und damit auch in ihrem Dossier als Kommentar) ergänzt um:

Gesperrt für ALLE Beruhigungsmittel. Benzodiazepine und Hypnotika. Verschreibung und Abgabe nur durch Arzt A.

Nun habe ich sie also jetzt, 2017 in der Apotheke mit einem Rezept über Lyrica 100mg, mit mehrmals täglicher Dosierung als Dauerrezept - ausgestellt von einem anderen Arzt, nennen wir ihn Arzt B. (Einfallslos. Ich weiss).

... Aber nach der Vorgeschichte, da wird man irgendwie vorsichtig. Vielleicht übervorsichtig? ...

Lyrica ist Pregabalin. Das Mittel wird verwendet bei neuropathischen Schmerzen, Epilepsie und bei generalisierten Angststörungen im Erwachsenenalter. Arzt B ist ein Psychiater. Auch. Wie Arzt A. Das Rezept ist ein Dauerrezept. Ich weiss nicht, für was sie es verwendet (die Indikation ist nicht angegeben), aber Epileptikerin war sie bisher nicht und... eben, dass das auch durch einen Psychiater und anderen Arzt als der, bei dem sie die Beruhigungsmittel und Antidepressiva beziehen darf ausgestellt wurde ... ist ein bisschen seltsam. ... Ob dem das wohl bewusst ist, was für eine Vorgeschichte sie hat - und dass das Mittel noch gerne missbraucht wird? Ausserdem: gegen Angststörungen ... gilt das auch als „Beruhigungsmittel"? Ich bin unsicher.

Ich rufe beim Arzt B an. Sehr vorsichtig frage ich nach. Der nette Arzt bestätigt, dass er um die Missbrauchsgefahr weiss. Anscheinend hat er das nur auf ihren Wunsch weiterverordnet - die ursprüngliche Verordnung stammt aus dem Spital. Von daher könnte es auch gegen Schmerzen sein. Er fragt, weshalb ich anrufe, also schildere ich ihm in Kürze meine Bedenken und dass sie für andere Medikamente (eben: alle Beruhigungsmittel) auf der Sperrliste ist und diese nur via Arzt A. beziehen darf.

Das war ihm offenbar unbekannt. Sie hat aber nächste Woche wieder einen Termin mit ihm, an dem er das mit ihr zusammen anschauen will. Auch zum abklären für was das Lyrica bei ihr ist und ob er das an den anderen Arzt (auch Psychiater) bei dem sie die Medikamente beziehen darf abgeben soll. Wir in der Apotheke sollen bis auf weiteres oder bis wir Bescheid von ihm oder dem anderen Arzt bekommen jedenfalls kein Lyrica mehr abgeben.

Ich halte das im Computer fest.

keine weitere Abgabe von Lyrica ohne Bescheid oder Rücksprache mit dem Arzt.

Frau Landam kommt in der folgenden Woche - zeitlich kurz nach dem Termin beim Arzt vorbei und sie möchte wieder eine Packung Lyrica beziehen. Vom Arzt haben wir zu dem Zeitpunkt noch nichts gehört. Meine Mitapothekerin gibt ihr das deshalb nicht ab und erklärt ihr auch, dass wir vor einer erneuten Abgabe den Arzt kontaktieren müssen, aber sobald wir das Okay haben ... Es ist auch noch nicht ein Notfall: sie müsste noch ein paar zu Hause haben, wenn sie das Mittel nach Dosierung nimmt. Das bestätigt Frau Landam - sie habe noch ein paar und wir müssen den Arzt nicht extra kontaktieren.

Zwei Tage später haben wir zwar vom Arzt immer noch nichts gehört ... aber wir bekommen die aktuelle Sperrliste ... und da fällt auf, dass bei Frau Landam eine weitere Ergänzung drauf ist. Sie ist jetzt zusätzlich gesperrt für (alle) Schmerzmittel?!

Autsch! Irgendjemand anders hat das Gesundheitsamt informiert. Meine Vermutung ist, dass Arzt B sich mit Arzt A in Kontakt gesetzt hat und der das verfügt hat, Oder aber dass sie noch bei anderen Ärzten und in anderen Apotheken war und das dann rausgekommen ist. Die Frau scheint aber wirklich ein Problem zu haben mit ihrem Substanzabusus und ihre Eigenmedikations mit Ärztehopping und Apothekenshopping löst das Problem für sie auch nur kurzfristig. Ich denke ihr ist auch nicht bewusst was sie sich mit den Einträgen in der Sperrliste in Zukunft verbaut.

Die Informationen von der Sperrliste hat der Art übrigens auch - also ... habe ich ihm nichts verraten, was er nicht auch selber wissen oder herausfinden konnte.