Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor
In Indien nähen Kinder Atemschutzmasken für Deutschland und sofern die nicht wieder vor dem Abtransport geklaut werden, erhalten Krankenhäuser, Ärzte und Pflegepersonal in absehbarer Zeit die dringendst benötigten Schutzmasken.
Die deutschen Politiker sind schon einen Schritt weiter, die SPD Chefin und der Chef der LINKEN fordern eine „Corona-Vermögensabgabe“, die angeblich durch das Grundgesetz in Artikel 106 abgesichert sei. Für Frau Eskens wäre es sicherlich vernünftiger, wenn sie während der Corona-Krise wieder DHL Pakete ausfahren würde, denn dort würde sie jetzt genau so dringend benötigt wie die Schutzmasken und da sie bei ihrer Tätigkeit eine der Schutzmasken tragen würde, könnte sie in den Medien keine Lügenmärchen verbreiten, Fakt ist nämlich dass sich die Statuten im Artikel 106 ausschließlich mit der Aufteilung von Steuern auf Bund, Länder und Gemeinden befassen.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – Art. 106 Auszug
(1) – Der Ertrag der Finanzmonopole und das folgende Aufkommen der Steuern stehen dem Bund zu
1. – die Zölle
2. – die Verbrauchssteuern, soweit sie nicht nach Absatz 2 den Ländern, nach Absatz 3 Bund und Ländern gemeinsam oder nach Absatz 6 den Gemeinden zustehen
3. – die Straßengüterverkehrssteuer, die Kraftfahrzeugsteuer und sonstige auf motorisierte Verkehrsmittel bezogene Verkehrssteuern
4. – die Kapitalverkehrssteuern, die Versicherungssteuer und die Wechselsteuer
5. – die einmaligen Vermögensabgaben und die zur Durchführung des Lastenausgleichs erhobenen Ausgleichsabgaben
Die Gemeinden erhalten einen Anteil an dem Aufkommen der Einkommenssteuer, der von den Ländern an ihre Gemeinden auf der Grundlage der Einkommenssteuerleistungen ihrer Einwohner weiter zu leiten ist. Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz, dass der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Es kann bestimmen, dass die Gemeinden Hebesätze für den Gemeindeanteil bestimmen
5a – Die Gemeinden erhalten ab dem 01.01.1998 einen Anteil an dem Aufkommen der Umsatzsteuer