Trotz eines eindeutigen Urteils des will das Bundesarbeitsministerium offenbar weiterhin die sowieso schon bis zum Gehtnichtmehr gebeutelten Hartz-IV-Empfänger mit Sanktionen von über 30 Prozent des Regelsatzes belegen, wenn sie mehrfach gegen Regeln verstoßen.
So berichtet es die „Süddeutsche Zeitung“ unter Bezug auf einen Weisungsentwurf, den das Arbeitsministerium zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit erarbeitet habe.
Offenbar kann der Pseudo-Sozialdemokrat es nicht lassen, den armen Menschen in prekären Verhältnissen unbedingt zu Weihnachten etwas Gutes tun – egal, was auf das gerade gefällte Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) dazu sagte!