Spanisches Verfassungsgericht nennt den 9-N verfassungswidrig!

Von Almabu

Es ist ja nun auch schon wieder ein halbes Jahr her und das Gericht hat sich gründlich Zeit gelassen, aber nun schließlich verkündet, dass bereits die Vorbereitungen dieses Pseudo-Referendums verfassungswidrig gewesen seien!

Die Generalitat de Catalunya habe nicht die Kompetenz eine Befragung durchzuführen, die versuche die Grundlagen für eine neue Beziehung mit dem Spanischen Staat zu schaffen.

Deshalb seien ALLE Aktionen der Vorbereitung und der Durchführung in ihrer Gesamtheit VERFASSUNGSWIDRIG!
Beim TSJC sei ja deshalb noch das Verfahren gegen den Autonomiepräsidenten Artur Mas und die Ministerinnen Joana Ortega und Irene Rigau anhängig.
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Artur Mas fühlt sich durch das Urteil des TC darin bestätigt, dass die Spanische Verfassung eine Sackgasse sei für die Ziele der Separatisten. (Man müsse sie deshalb am Besten gar nicht erst beachten?)
Er betonte den plebiszitären Charakter der Wahl des 27-S, denn wenn man den Wahltermin um ein Jahr vorziehe, dann geschehe dies, weil man etwas besonderes wolle. Dies sagte der Spaßvogel Mas, der NOCH NIE eine Wahlperiode ohne vorzeitige Neuwahlen beenden konnte und der in dieser Disziplin einen einsamen Rekord hält!
Die spanische Demokratie sei von geringer Qualität urteilte Mas, denn wenn er nicht schalten und walten könne, wie er wolle, dann könne es keine qualitative Demokratie sein…
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Die spanische Zentralregierung in Madrid wird gegen das katalanische Gesetz über Steuern, Finanzen und Administration klagen, mit dem Artur Mas und seine CAT-SEP’s staatliche Strukturen in Katalonien schaffen wollen und unter anderem Stellen für Staatsbedienstete schaffen wollen. Dies Unterfangen sei verfassungswidrig, so Rajoy.
Ausserdem würde es gegen die Haushaltspläne 2015 verstossen.