Reisende, die aus dem Ausland nach Spanien kommen, müssen nach ihrer Ankunft 14 Tage lang Quarantäne halten. Dies geht aus einem Erlass des Gesundheitsministeriums hervor, der diesen Dienstag (12.05.2020) im Staatsanzeiger (BOE) veröffentlicht wurde und ab nächsten Freitag, dem 15. Mai, in Kraft tritt und während des Alarmzustands und seiner möglichen Verlängerungen in Kraft bleiben wird.
Spanien tritt damit in die Fußstapfen vieler seiner europäischen Nachbarn, die 14-tägige Quarantänezeiten für Reisende bei der Einreise in ihr Hoheitsgebiet eingeführt haben.
In Spanien wurde diese Maßnahme auf die Ausnahmegenehmigungen angewandt, die für die Rückführung von spanischen Staatsangehörigen und in Spanien ansässigen Personen aus Italien erteilt wurden. Dies wird nun für alle internationalen Reisenden geschehen, obwohl es Ausnahmen geben wird.
Wie die Regierung in diesem Erlass argumentiert, machen "die günstige Entwicklung der epidemiologischen Situation" in Spanien und der Beginn der Deeskalation "eine Verstärkung der Kontrollmaßnahmen erforderlich, so dass es unter Berücksichtigung der weltweiten Verbreitung des Virus und auf der Grundlage des Vorsorgeprinzips für notwendig erachtet wird, bei Personen, die aus dem Ausland kommen, eine 14-tägige Quarantäne zu verhängen".
Während dieser Quarantänezeit müssen Reisende, die nach Spanien kommen, in ihrer Wohnung oder Unterkunft bleiben und ihre Bewegungen auf den Kauf von Nahrungsmitteln, pharmazeutischen Produkten und Gütern des Grundbedarfs, auf die Unterstützung von Gesundheitszentren, -diensten und -einrichtungen sowie auf andere Bewegungen aufgrund von höherer Gewalt oder Notsituationen beschränken. In allen von ihnen wird die Verwendung einer Maske obligatorisch sein.
In ähnlicher Weise legt die Verordnung fest, dass alle Maßnahmen zur Hygiene und/oder zur Verhinderung der Übertragung der durch das Coronavirus verursachten Krankheit zu beachten sind, insbesondere im Hinblick auf den Kontakt mit den Mitbewohnern.
Die Gesundheitsbehörden können sich mit den unter Quarantäne gestellten Personen in Verbindung setzen, um ihre Nachuntersuchungen durchzuführen. Auf jeden Fall müssen Personen, die sich in Quarantäne befinden, beim Auftreten von Symptomen wie Fieber, Husten, Atemnot, allgemeines Unwohlsein oder anderen Symptomen eines Verdachtsfalls von Covid-19 "die Gesundheitsdienste telefonisch unter den von den Autonomen Gemeinschaften angegebenen Nummern kontaktieren und darauf hinweisen, dass sie sich in Quarantäne befinden, weil sie aus dem Ausland kommen", heißt es in der Verordnung. Alle diese Maßnahmen sind von Grenzgängern, Transporteuren und Besatzungen sowie von Angehörigen der Gesundheitsberufe, die zur Arbeit gehen, ausgenommen, sofern sie keinen Kontakt zu Personen hatten, bei denen Covid-19 diagnostiziert wurde.
Reisebüros, Reiseveranstalter und Transportunternehmen müssen die Reisenden zu Beginn des Verkaufsprozesses von Tickets mit Zielort auf spanischem Territorium über diese Maßnahmen informieren.
Im Falle von Flugreisen müssen die Fluggesellschaften das Gesundheitsformular für die Ortung von Passagieren (Passenger Location Card) zur Verfügung stellen, das der Reisende bei seiner Ankunft in Spanien mit sich führen muss.