Die Weiterbildung zum Sozialversicherungsfachwirt in der Fachrichtung gesetzliche Renten- und knappschaftliche Sozialversicherung befähigt die Absolventen zur Übernahme von qualifizierten Sachbearbeitungs- und Führungsaufgaben und ist somit der Grundstein für einen beruflichen Aufstieg. Die Sozialversicherungsfachwirte und Sozialversicherungsfachwirtinnen sind vor allem bei den knappschaftlichen Kranken-, Pflege-, und Rentenversicherung oder auch in Verbänden von Sozialversicherungsträgern oder der öffentlichen Verwaltung anzutreffen. Sie übernehmen komplexe versicherungsrechtliche Anfragen der Versicherten oder sind in Personalverantwortung eingesetzt.
Aufgaben Sozialversicherungsfachwirt im Detail
Als Sozialversicherungsfachwirt der Fachrichtung gesetzliche Renten- und knappschaftliche Sozialversicherung werden folgende Aufgaben übernommen:
- Verfahren Prozess- und Qualitätsmanagement
- planen, steuern, evaluieren und optimieren von versicherungsspezifischen Arbeitsabläufen, den Kernprozessen
- planen, steuern, evaluieren und optimieren der Dienstleistungsprozesse
- Aufbereitung, Analyse und Entscheidung über komplexe Sachverhalte in Kern- und Dienstleistungsprozessen
- Entwicklung, Durchführung und Bewertung von Projekten und Maßnahmen des Kunden-, Veränderungs- und Qualitätsmanagements
- Steuerung von Prozessen der Kommunikation und Kooperation mit internen und externen Stellen - Übernahme qualifizierter Beratungs-, Fach- und Führungsaufgaben
- Beratung der Versicherten und Antragssteller zu komplexen Leistungsprozessen
- Vorbereitung und Einleitung von Arbeitgeberprüfverfahren
- Mitwirkung in Widerspruchs- und Klageverfahren
- Ermittlung und Interpretation von sozialversicherungsrechtlich relevanten Daten
- Treffen von betrieblichen Entscheidungen auf der Basis von Wirtschaftlichkeitsrechnungen
- Controlling
- Leiten von Organisationseinheiten - Personalwesen
- Durchführen der Personalplanung und die sachgerechte Arbeitsverteilung vornehmen
- Planen, durchführen und Kontrolle der Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter
- Organisation der Personalentwicklung und Personalförderung
- Anleitung und Motivation von Auszubildenden, Mitarbeiter und Teams
Zulassungsvoraussetzung
Um nach der Weiterbildung zum Sozialversicherungsfachwirt zur Prüfung vor der zuständigen Kammer zugelassen zu werden sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten mit anschließender zweijähriger Berufspraxis
- oder eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen Ausbildungsberuf mit mindestens drei Jahren Ausbildungsdauer und anschließender vierjähriger Berufspraxis
- oder ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit anschließender vierjähriger Berufspraxis
- oder eine mindestens sechsjährige Berufspraxis
Inhalte der Weiterbildung
- Versicherungsverhältnisse und Beitragszahlungen nach dem Sozialgesetzbuch
- Versicherungs- und beitragsrechtliche Fragestellungen
- Ermittlung, Würdigung und rechtliche Bewertung von versicherungs- und beitragsrechtlichen Sachverhalten
- Beiträge Einfordern und Erstatten - System der sozialen Sicherung
- Leistungen der sonstigen gesetzlichen Sicherungs-, Entschädigungs- und Fürsorgesysteme klären und bei der Berechnung berücksichtigen
- Arten und Leistungsvoraussetzungen der betrieblichen, privaten und zulagengeförderten Alterssicherung aufzeigen und entsprechende Beratung der Kunden - Sozialverwaltungsverfahren
- Verwaltungsakten erlassen und korrigieren
- Erfolgsaussichten von Widersprüchen und Klagen prüfen und beurteilen
- Prüfen von Ansprüchen Dritter auf Sozialleistungen sowie Regressansprüche gegenüber Dritten - Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
- Leistungsrechtliche Fragestellungen
- Feststellen von Maßnahmen und Leistungen zur wirtschaftlichen Sicherung bei Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit und aufzeigen entsprechender Entscheidungsoptionen
- Maßgebende Faktoren für die Rentenhöhe beurteilen und berücksichtigen - Leistungen der knappschaftlichen Sozialversicherung
- Leistungsrechtliche Fragestellungen
- Feststellen von Maßnahmen und Leistungen zur wirtschaftlichen Sicherung bei Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit und aufzeigen entsprechender Entscheidungsoptionen
- Maßgebende Faktoren für die Rentenhöhe beurteilen und berücksichtigen
- Beratung von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen - Betriebswirtschaftliches Management in der öffentlichen Verwaltung
- Betriebliche Entscheidungen mit Kennzahlen und der Kosten- und Leistungsrechnung begründen
- Rechnungswesen und Wirtschaftlichekeitsrechnung
- Controlling
- Projektmanagement - Kundenmanagement
- Maßnahmen des Kundenmanagements vorschlagen und begründen
- Arbeitsabläufe und Organisation kundenzentriert planen
- Ergebnissoptimierung durch Qualitäts- und Beschwerdemanagement - Veränderungsmanagement
- Entwickeln von Vorgehensweisen zur Veränderung von Prozessen und Organisationsstrukturen, Auswahl der geeigneten Methode
- Förderung der Veränderungsbereitschaft der Mitarbeiter
- Konstruktiver Umgang mit Widerständen durch Kommunikation und Information - Mitarbeiterführung
- Personalentwicklungsmaßnahmen planen
- Führungsinstrumente anwenden
- Anleiten von Auszubildenden und unterstützen im Lernprozess - Personalmanagement
- Instrumente des Personalmanagements im Führungshandeln einsetzen
- Personalbedarf, Ressourcen und Arbeitsverteilung planen
- Personalwirtschafliche Kontrolle und Steuerung der Abteilung
Dauer und Kosten
Die Weiterbildung wird häufig an den Berufsakademien der Rentenversicherungsträger oder knappschaftlichen Versicherung angeboten und erfolgt häufig in Teilzeit. Für weitere Details und die Frage zu den Kosten wenden Sie sich bitte an die Weiterbildungsträger.