Die Grundrente, die ab 2021 jeder bekommen soll der 35 Jahre irgendeine Summe in die Rentenkasse einzahlte oder anrechenbare Fehlzeiten besaß, erhalten auch Ausländer die ein paar Jahre in Deutschland arbeiteten und die restlichen Arbeitsjahre im europäischen Ausland oder in einem Land absolvierten, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hatte.
Die Grundrente ist eine Sozialleistung, weil sie höher ist als die nach Beiträgen zustehende Rente. Sie ist somit eine versicherungsfremde Leistung, die nicht aus der Rentenkasse zu begleichen ist, sondern aus dem Steueraufkommen. Nur die versicherungsfremden Leistungen werden nur zum Teil vom Gesetzgeber aus Steuermitteln beglichen und den Rest trägt wieder die Rentenversicherung. Somit zahlt die Grundrente zum Teil die Rentenversicherung, die aber nicht die entsprechenden Einzahlungen erhielt. Das Ergebnis ist eine weitere Absenkung des Rentenniveaus und damit der Einstieg zur Einheitsrente.
Die Geschädigten sind die „normalen Rentner“, die ihre regulären Rentenanwartschaften nach 45 versicherungspflichtigen Arbeitsjahren erhalten. Mit der Absenkung des Rentenniveaus werden ihre Renten kontinuierlich niedriger und erhalten immer mehr die Angleichung zu den „aufgestockten Renten“ der Grundrentenempfänger.
Das Perfide dabei ist, dass die Gruppe der regulären Rentenkasseneinzahler und der regulären Rentenempfänger die Kosten der politischen Sozialgeschenke zu tragen hat, aber Politiker, Beamte, Freiberufler, Besserverdienende etc. sich hierbei selbst ausklammern.
Nun ist mittlerweile alles internationalisiert und die EU Rechtsprechung schreibt vor, dass die Sozialgeschenke die deutsche Politiker verteilen auch an alle EU Bürger zu zahlen sind. Was dann für EU Bürger gilt, muss zusätzlich noch für die Ausländer gelten, die unter dem Sozialversicherungsabkommen mit nicht EU Staaten fallen.
Wie die Bild-Zeitung berichtet haben ca. 6,6 Millionen Ausländer ein Anrecht auf die Grundrente, die dann zusätzlich zu den bisher schon 1,8 Millionen ausländischen Rentenbezieher ein Anrecht auf eine deutsche Rente haben.
Klartext: Ein Rumäne, der zehn Jahre in Deutschland gearbeitet und Rentenbeiträge gezahlt hat, könnte die Grundrente erhalten, wenn er Belege über weitere 25 Arbeitsjahre in seinem Heimatland nachweisen kann. Sein Rentenzuschlag würde dabei nur für die zehn deutschen Arbeitsjahre berechnet werden.