Sozialhilfeaufbesserung mit Wohnungseinbrüchen nach gelesenen Todesanzeigen

Sozialhilfeaufbesserung mit Wohnungseinbrüchen nach gelesenen Todesanzeigen

Von Gastautor Wolfgang Schlichting

Laut Frau Merkel ist die Bundesrepublik Deutschland ein Staat, in dem man gut und gerne lebt, was mir zumindest auf die mehr als 100.000 Bürgerinnen und Bürger, die von „friedfertigen” Ausländern in 2018 ermordet, vergewaltigt, krankenhausreif geprügelt, oder auf der Strasse, bzw. in ihrem Haus, oder in ihrer Wohnung ausgeraubt wurden, etwas übertrieben erscheint.

Die “hilflosen” und zumeist (durch Genuss von Alkohol und Drogen) “schwer traumatisierten“ Flüchtlinge, die sich in kriminellen arabischen, syrischen, afghanischen, libanesischen, kaukasischen und aktuell auch in afrikanischen Großfamilien und Rockerbanden optimal integriert haben, rauben inzwischen sogar Tote ohne Migrationshintergrund aus, die sie nicht selbst umgebracht haben, sondern die zu Hause, oder auch im Krankenhaus friedlich verstorben sind. Einige Großfamilien- und Bandenmitglieder haben inzwischen auf Staatskosten die deutsche Sprache so gut erlernt, dass sie in der Lage sind, Todesanzeigen zu lesen, was allerdings nicht auf Mitleid beruht, sondern aus “beruflichen” Gründen geschieht.

Sie brechen zum Zeitpunkt der Beerdigung in die Häuser und Wohnungen der Verstorbenen ein, weil sie sich ganz sicher sein können, dass sich zu dieser Zeit kein Mensch in dem Haus, bzw. der Wohnung aufhält und rauben in aller Ruhe die Räumlichkeiten aus, wobei sie nicht selten auf sehr hohe Ersparnisse, sowie auf Schmuck und andere Wertsachen stoßen, die von den Verwandten der Verstorbenen noch nicht sicher gestellt wurden. Wenn zwei Senioren alleine in einem Haus, oder einer Wohnung gelebt haben, von denen einer verstorben ist können sich die Einbrecher ganz sicher sein, dass sie zum Zeitpunkt der Bestattung beim Ausrauben der Räumlichkeiten nicht gestört werden.

In Hamburg wurde gerade ein “hilfsbedürftiger” Flüchtling zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt, weil er seine Hilfsbedürftigkeit nicht nur vom Sozialamt beseitigen ließ, sondern sich durch Einbrüche in die Häuser und Wohnungen von Verstorbenen an der Beseitigung seine Hilfsbedürftigkeit beteiligte. Dahingehend ist er kein Einzelfall, das Ausrauben von Räumlichkeiten anhand von Todesanzeigen ist inzwischen zu einem weiteren, höchst lukrativen “Geschäftszweig” der kriminellen, ausländischen Großfamilien geworden, weil das Risiko, dabei erwischt zu werden, gegen Null tendiert.


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