Von Dr. Karin Jurczyk & Prof. Dr. Sabine Walper haben am 30.11.2010 ein Gutachten zum „Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern“ heraus gegeben, welches das Bundesministerium der Justiz (BMJ) in Auftrag gegeben hatte. Da ich immer wieder darauf zurück greifen (muss) und auch andere schon danach gefragt haben, stelle ich den Beitrag hier ein, obwohl auch dieser schon etwas älter ist.
Sorgerecht: Kompromissvorschlag und Forschungsergebnisse
[..]Gestützt wird der Vorschlag der Bundesjustizministerin durch die Ergebnisse des Forschungsvorhabens “Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern”. Die vom Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegebene Studie zeigt, dass sehr unterschiedliche Faktoren eine Rolle spielen, wenn sich unverheiratete Eltern für oder gegen ein gemeinsames Sorgerecht entscheiden. Mütter lehnen das gemeinsame Sorgerecht nicht nur ab, wenn das Kindeswohl in Gefahr ist, sondern beispielsweise auch, weil sie in Konfliktfällen lieber alleine entscheiden, weil sie nicht ausreichend über die gemeinsame Sorge informiert sind oder Bürokratie vermeiden wollen. Diese Vielfalt an Gründen spricht dafür, sorgerechtswillige Väter nicht schon beim bloßen Schweigen der Mutter an das Familiengericht zu verweisen. Der vorgeschlagene Automatismus bei fehlendem Widerspruch der Mutter führt unbürokratisch zum gemeinsamen Sorgerecht, wenn das Kindeswohl nicht in Gefahr ist. Das Modell fördert eine frühe gemeinsame Sorge und die damit verbundene gleichberechtigte Aufgabenwahrnehmung beider Eltern. BMJ
Deutsches Jugendinstitut e.V. · Ludwig-Maximilians-Universität München · Vorgezogener Endbericht für das Projekt „Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern – Endbericht“ · (PDF – 6.3 MB – 446 Seiten)
Der Väteraufbruch für Kinder e.V. hat zum genannten Gutachten eine Auswertung vorgenommen und auf seiner Homepage eingestellt. Diese stelle ich hier auszugsweise ein – und komplett als PDF.
Schweiz: Familienrichter – «Das sind alles verwundete Menschen. Es ist schwierig.»
Wie entscheiden, wo das Kind leben soll, wenn beide, Vater und Mutter, ihre Rolle gleich gut erfüllen würden? Oder gleich schlecht? Und wie entscheiden, wenn das Kind beim Vater eigentlich besser aufgehoben ist, jedoch die Gefahr besteht, dass sich die Mutter im Fall eines Obhutsentzugs umbringt? Beobachter
Ein wirklich interessanter Bericht, weshalb ich dem Richter überwiegend zustimmen kann.
Tags: Eltern, Gesetzesänderung, Justizministerium, Kinder, Mütter, Nicht sorgeberechtigt, Sorgerecht, Väter