Songtext im Buch zitieren

Songtext im Buch zitieren


Veröffentlicht am 29 August 2013 - Tags: Blaue Vögel Recht

Somewhere Over the Rainbow von ~BostonBill~@Flickr

Foto: ~BostonBill~@Flickr

Es wäre schön gewesen. In meinem neuen Roman "Rausgekickt: Blaue Vögel" spielt das Singen, wie hier schon mehrfach erwähnt, eine besondere Rolle. Speziell ein Lied hat es meine Protagonistin Mechthild angetan. Das Lied "Over the Rainbow" aus "The Wizard from Oz". Als ich die Idee umsetzte, hatte ich noch die naive Vorstellung, dass es ja ein Zitatrecht gibt und ich somit ein paar Fragmente aus dem Text dieses Liedes im Buch zitieren dürfte, wenn ich nur den Urheber nennen würde. Doch nach der Fertigstellung wollte ich auf Nummer sicher gehen und recherchierte.

Schnell stellte sich heraus, dass ich mit meiner Vermutung falsch lag. Andere Autoren berichteten von ihren Erfahrungen und teilweise erheblichen Geldforderungen seitens der Rechteinhaber. Dieses Risiko wollte ich nicht eingehen und entschloss mich dazu, den Rechteinhaber zu ermitteln und eine Anfrage zu starten.
Als erste Anlaufstelle fiel mir die GEMA ein. Ich rief die für mich zuständige Bezirksdirektion Dortmund an und erkundigte mich, ob sie die richtige Anlaufstelle seien. Sind sie aber nicht. Aber die nette Dame am Telefon schaute in eine Datenbank und nannte mir EMI in Hamburg als Rechteinhaber. Also rief ich EMI an.
Dort sagte man mir, dass Sony in Berlin die Wahrnehmung der Rechte für EMI durchführt, und nannte mir Ansprechpartnerin und Telefonnummer. Bei Sony meldete sich eine andere Dame, die sich aber als die richtige Ansprechpartnerin herausstellte, und bat mich, mein Anliegen kurz schriftlich einzureichen. Wichtige Informationen seien Art der Zitierung und die Auflage meines Buches. Ich sendete das gewünschte E-Mail und gab an, dass mein Buch im Self-Publishing erscheinen würde und ich somit keine feste Auflage nennen könne. Daraufhin erhielt ich die Auskunft, dass meine Anfrage an eine Dame bei EMI weitergeleitet worden sei und diese sich bei mir melden würde. Was sie nach einigen Tagen auch tat. Ihr E-Mail enthielt das folgende Angebot:

Nachfolgend unser nicht exklusives, unverbindliches Angebot:
Musikwerk:
OVER THE RAINBOW
Rechteanfrage betrifft nur Text
Melodie und Text: E Harburg / Harold Arlen
Copyright: EMI Feist Catalog Inc
Subverlag: EMI Partnership Musikverlag GmbH
Produkt: Roman "Rausgekickt: Blaue Vögel"
Auflage: bis 10.000
Medium: Print (nur Text)
Lizenzgebiet: D/A/CH
Lizenzdauer: 5 Jahre
Lizenzentgelt:  Mindestlizenzentgelt:  EUR 300,00 pro Musikwerk für 100 % Copyright-Anteil.
Dieses Angebot ist vorbehaltlich der Zustimmung der Originalberechtigten.
Wenn Sie mit dem Angebot einverstanden sind, hole ich die Zustimmung der anderen beiden Autoren ein.

€ 300,- nur für ein paar Textzeilen ist eine Menge Geld. Ich müsste mindestens 300 Bücher verkaufen, um dies wieder hereinzuholen. Dies und meinen Entschluss, dann lieber auf die Textzeilen zu verzichten, teilte ich der Dame mit.
Das Buch zum Artikel:
Rausgekickt Blaue VögelEs kam noch eine nette Antwort, dass sie leider gezwungen sind, so zu handeln, aber das hilft mir auch nicht mehr. Schade.
Diese Erfahrung zeigt deutlich, dass die Musikunternehmen noch bei weitem nicht auf die neuen Geschäftsmöglichkeiten des neuen Jahrtausends vorbereitet sind. Ich wäre sicher bereit gewesen, ein paar Cent pro Buch an die Rechteinhaber abzuführen. Sicher, es wären wahrscheinlich keine Unsummen zusammengekommen, aber Kleinvieh macht auch Mist, wie man so schön sagt. Und das man davon ganz gut leben kann, haben Google und Apple ja vorgemacht.
Also, wer demnächst "Rausgekickt: Blaue Vögel" liest, muss sich die Textzeilen aus "Over the Rainbow" leider denken.
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