Sonderzahlungen unterliegen dem Freiwilligkeitsvorbehalt

Erstellt am 18. September 2024 von Martinblau

Sonderzahlungen (c) Uta Herbert

Sonderzahlungen können Deine Mitarbeitenden besonders belohnen, motivieren oder Deine Dankbarkeit als Arbeitgeber ausdrücken. Nicht nur zum Jahresende, sondern auch zu anderen Zeiten kannst Du als Arbeitgeber Sonderzahlungen leisten. Natürlich möchtest Du bestimmen, wer, wann, wo und wie eine Sonderzahlung erhält. Bei Sonderzahlungen ist es möglich, dass Du als Arbeitgeber grundsätzlich einen Rechtsanspruch Deiner Mitarbeitenden auf die Leistungen für zukünftige Bezugszeiträume ausschließen kannst.