Sollen Schwerbehinderte zukunftig als Begleitperson eines Fahrschülers fungieren können?

Geht es nach dem Auto Club Europa (ACE), sollen Schwerbehinderte in der Zukunft, ebenfalls in ihrem eigenen Auto als Begleitperson eines Fahrschülers fungieren können. Sie sollen dadurch keinen Nachteil haben. Bis jetzt war es ja auch gesetzlich so festgelegt, dass Schwerbehinderte nur das Fahrzeug für Fahrten benutzen durften, die sie für den täglichen Bedarf brauchten.

Nun gibt der ACE zu bedenken, dass ja der 17-jährige hinter Steuer sitzt und somit auch die Verantwortung trägt. Der Behinderte ist dagegen nur weitgehend ein passiver Begleiter. Nun stellt sich die Frage, ob man solche Fahrten dem Steuerbegünstigten beziehungsweise seiner Haushaltsführung zuordnen kann.

Nun soll diese Rechtsunsicherheit geprüft werden, denn auch Schwebehinderte haben sollen das Recht haben, als Begleitperson mit dem steuerbegünstigten Fahrzeug am begleiteten Fahren teilzunehmen.


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