Das Finanzgericht Köln hält den Solidaritätszuschlag für 2007 auch im 13. Jahr seiner Erhebung für rechtens. Wie die Richter in ihrem Urteil vom 14.1.201 (veröffentlicht am 1.4.2010) begründeten, wurde der inzwischen obligatorische Zuschlag zur Einkommensteuer als zeitlich unbefristete Ergänzungsabgabe in einem verfassungsrechtlich nicht zu beanstandendem Gesetzgebungsverfahren beschlossen. Erneut ging damit eine Klage gegen die einst als für den Aufbau Ostdeutschlands notwendig erklärte Finanzhilfe ins Leere.
Soli ist nicht verfassungswidrig
Autor des Artikels : rechtkurzweilig
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