Solarstrom hat entlastende Preiseffekte

Von Energystar @energynet

Es gibt immer weniger  Argumente für die Kritik am teuren Solarstrom, der angeblich die Preise für Strom erhöht.

Solarstrom senkt die durchschnittlichen Preise an der EPEX-Strombörse um bis zu zehn Prozent, zur Mittagszeit sogar um bis zu 40 Prozent. Das belegt eine Kurzstudie des Instituts für ZukunftsEnergiesysteme (IZES gGmbH), Saarbrücken, die im Auftrag des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) erstellt worden ist. Insgesamt beläuft sich der Preissenkungseffekt für das Jahr 2011 demnach auf 520 bis 840 Millionen Euro – was einer Preisminderung von vier bis sechs Euro pro Megawattstunde entspricht. „Es wird viel über die Kosten des Solarstroms geredet“, erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. „Die IZES-Studie zeigt, dass Solarstrom bereits heute auch entlastende Preiseffekte hat.“

Grund für den Preissenkungs-Effekt: Solarstrom wird zu Spitzen-Nachfragezeiten erzeugt – tagsüber, wenn Strom an der Börse am teuersten ist. Die IZES-Studie belegt, dass mit dem wachsenden Zubau an Solarstrom die Preise für sogenannten Peak-Strom (Peak = Spitze) in den Jahren 2007 bis 2011 kontinuierlich gesunken sind. Peak-Strom wird im Spothandel an der EPEX-Börse gehandelt, in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr. Der Spothandel setzt den Preis für den gesamten Stromhandel in Deutschland, also auch für den Terminmarkt und OTC („Over the counter“)-Geschäfte.

Der preissenkende Effekt kommt derzeit vor allem Großhändlern und Großverbrauchern zugute, die ihren Strom am Spotmarkt beziehen. Für die stromintensive Industrie entsteht somit durch den Solarstrom eine lukrative Win-Win-Situation. Zum einen profitiert sie von den günstigen Einkaufspreisen an der Strombörse, zum anderen wird sie größtenteils von der Zahlung der EEG-Umlage befreit.

Die privaten Verbraucher hingegen spüren von den kostensenkenden Effekten nichts. Im Gegenteil: Für sie verteuert sich die EEG-Umlage, weil sie für die Differenzkosten zwischen billigem Peak-Strom und garantierter Einspeisevergütung aufkommen müssen. Würde man die preissenkende Wirkung der Photovoltaik hingegen bei der Berechnung der EEG-Umlage berücksichtigen, entspräche dies einer Entlastung der Verbraucher-Stromtarife in Höhe von rund 0,15 Cent pro Kilowattstunde.