Braucht man neue Software, wie ein neues Betriebssystem oder ein neues Office-Paket wird es schnell teuer. Software ist nicht billig und da verwundert es kaum, dass auch mit gebrauchten Software-Lizenzen gehandelt wird. Aber was für Risiken stecken eigentlich dahinter? Und ist es überhaupt legal? Wer auf der absolut sicheren Seite stehen möchte, kann neuwertige Software hier kaufen.
Sachen gebraucht zu verkaufen ist seit der Erfindung des Handels ein üblicher Vorgang. Aber wie steht es mit dem digitalen, zeitlich limitierten Erwerb von geistigem Eigentum? Ein gebrauchtes Auto zu kaufen ist natürlich nicht illegal, aber geistiges Eigentum untersteht keiner natürlichen Abnutzung und bietet somit gänzlich andere Voraussetzungen. Da geht kein Programm von zu intensiver Nutzung kaputt. Für den Kauf gebrauchter Software spricht neben den offensichtlichen Einsparungen auch, dass es viele Produkte gar nicht mehr als Neuware gibt. Heutzutage wird schließlich viel Software in einem Mietmodell angeboten und möchte man deswegen lieber eine ältere Vollversion kaufen, bekommt man meistens nur noch „gebrauchte“ Software. Aber wie steht es jetzt mit der Rechtsprechung? Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat den Weiterverkauf einer benutzten Software-Kopie und der damit verbundenen Lizenzen offiziell erlaubt. Das gilt selbst dann, wenn eine einzelne Lizenz verkauft wird, die zuvor in einer Volumenlizenz mit anderen erworben wurde.
Was muss ich beim Kauf/Verkauf beachten?
Beim Kauf von gebrauchter Software muss darauf geachtet werden, dass sich die Zahl der Nutzungsrechte nicht erhöht, es also nicht vervielfältigt werden darf. Die Zahl der verkauften Lizenzen darf schließlich nicht höher sein als die der damals gekauften. Verkauft man Software, ist man gesetzlich dazu verpflichtet, diese vom eigenen Rechner zu löschen und die Lizenz unbrauchbar zu machen. Wird eine Lizenz verkauft, darf diese nicht zeitlich begrenzt sein und es muss sich um eine Kaufversion handeln. Außerdem müssen sie im europäischen Wirtschaftsraum in Umlauf gebracht worden sein. Gebrauchte Software sollte man ausschließlich von seriösen Händlern kaufen, die bereits eine nachvollziehbare Verkaufsvergangenheit aufweisen können. Idealerweise erhält man dann neben der originalen CD/DVD auch den originalen Lizenzschlüssel, der üblicherweise aufgedruckt ist. Ist die CD bzw. DVD eine gebrannte oder erhält man lediglich den Lizenzschlüssel, ist der Kauf mit Einschränkungen ebenfalls zulässig. Als Voraussetzung dafür gilt, dass der originale Datenträger beschädigt wurde oder verloren gegangen ist. In dem Fall muss allerdings der Rechteinhaber (wie z. B. Microsoft) dem Verkauf zustimmen und der Verkäufer muss davon einen Beleg vorweisen können. Ist all das erfüllt, steht einem Kauf nichts im Wege. Trotzdem sollte man stets die Augen offen halten, wenn es sich um gebrauchte Software handelt.