Es ist kein Geheimnis, dass auch der beste Arbeitnehmer in gewissen Situationen nicht vor einer Kündigung gefeit ist. Betriebsinterne Probleme, Stellenabbau oder ein Wechsel des Vorgesetzten können dazu führen, dass Angestellte ihren Job auch ohne eigenes Zutun verlieren. Selbstverständlich können auch wiederholtes Fehlverhalten oder das eigene Unvermögen, den Job weiterhin mit der erforderlichen Sorgfalt auszuführen, zu einer Kündigung führen. Wie die folgenden Fälle beweisen, können allerdings auch schon viel banalere Gründe den Chef dazu bewegen, das gemeinsame Arbeitsverhältnis beenden zu wollen. Lesen Sie hier von den wohl kuriosesten Kündigungsgründen weltweit!
Gründlich verschätzt
Wenn Bekannte einen auffordern, ihr eigenes oder das Alter ihrer Partnerin zu schätzen, führt dies häufig zu unangenehmen Situationen, die im Extremfall in einen handfesten Streit ausarten können. Dass es sogar noch schlimmer kommen kann, beweist das Beispiel einer Auszubildenden in Mannheim. Diese wurde von Ihrem Chef dazu angehalten, das Alter seiner Lebensgefährtin anhand eines Fotos zu schätzen. Dass Sie mit Ihrer Schätzung um knapp 10 Jahre daneben lag, und die Dame anstatt auf Anfang 30 auf 40 Jahre schätzte, war für den Vorgesetzten Grund genug, die Kündigung auszusprechen. Diese wurde zwar vom Arbeitsgericht nicht anerkannt, die Auszubildende entschloss sich jedoch – verständlicherweise – dennoch, das gemeinsame Arbeitsverhältnis aus eigener Kraft zu beenden.
E-Mails mit Kündigungspotenzial
Anders als Sie beim Titel wohl annehmen mögen, bezog sich die Kündigung einer neuseeländischen Sachbearbeiterin nicht etwa auf pikante Inhalte, die sie in ihren E-Mails versendete. Stattdessen störte sich ihr Chef daran, dass besagte Mitarbeiterin wichtige E-Mails stets in Grossbuchstaben und fetter, farbiger Schrift versendete. Das sei, so der Vorgesetzte, eine „Störung des Betriebsfriedens“. Da das Arbeitsgericht dies jedoch anders sah, musste er die Kündigung im Endeffekt nicht nur zurücknehmen, sondern der Liebhaberin schriller Nachrichten auch noch ein „Schmerzensgeld“ von 12’000 Euro zahlen.
Zu hübsch
Attraktive Menschen haben es leichter im Berufsleben? Von wegen! Im Falle einer Zahnarzthelferin aus Iowa bedeutete deren gutes Aussehen sogar das Ende ihres Anstellungsverhältnisses. Ihr Chef sah auf Grund dessen nämlich seine Ehe und seine Karriere in Gefahr, da die Angestellte ihn mit ihrem Äusseren in ständige Versuchung führe. Besonders kurios: Die Kündigung wurde vom Arbeitsgericht sogar anerkannt, da der Chef „ein Recht auf seine persönlichen Ansichten“ habe.
Zu kurz, zu grau
Dass es aber auch genau umgekehrt ablaufen kann, beweisen die Fälle von Sandra Rawline und Stacey Fearnall, zweier Arbeitnehmerinnen aus den USA und aus Kanada. Erstere weigerte sich, ihre im Alter von 52 Jahren ergrauten Haare umzufärben, was Ihrem Chef Anlass zur Sorge gab, sie gefährde das „jugendliche Image“ der Firma. Die darauf folgende Kündigung wurde vom Arbeitsgericht anerkannt – angeblich aus Mangel an Beweisen, dass wirklich die Haarfarbe der Kündigungsgrund gewesen sei. Die Kellnerin Stacey Fearnall wiederrum entledigte sich als Zeichen der Solidarität mit ihrem an Krebs verstorbenen Vater gleich ihrer ganzen Haarpracht – und kassierte so zwar 2’500 Euro Spendengelder, aber auch die Kündigung ihres Chefs. Die neue Frisur, so der Chef, verletzte die „beruflichen Standards“, an die sich eine Servicekraft zu halten habe.
Zu heldenhaft
Sie denken, sich wenigstens mit Zivilcourage und Nächstenliebe keinen Fauxpas im Arbeitsleben leisten zu können? Das dachte sich wohl auch der Mitarbeiter eines Supermarkts in Michigan – und lag damit voll daneben! Dass er den Supermarkt – und damit seinen Arbeitsplatz – verliess, um ein sich auf dem Besucherparkplatz befindendes brennendes Auto zu löschen, wurde von dessen Chef nämlich nicht etwa lobend anerkannt, sondern war für diesen sogar Grund genug, dem Mitarbeiter auf Grund von unrechtmässigem Verlassen des Arbeitsplatz die Kündigung auszusprechen.
Etwas glimpflicher ging die Sache für einen Rettungsschwimmer aus Florida aus. Auch dieser hatte, um einen Badegast vor dem Ertrinken zu bewahren, seinen Zuständigkeitsbereich am Strand um einige hundert Meter verlassen. Die darauf erfolgte Kündigung stiess jedoch bei Medien und Öffentlichkeit auf so viel Empörung, dass sich der Arbeitgeber dazu veranlasst sah, die Kündigung wieder zurück zu nehmen.
Zu ehrgeizig
Wer denkt, dass wenigstens Ehrgeiz und der Wille, die bestmöglichen Erfolge zu erzielen ein langes Arbeitsverhältnis garantieren, der hat damit ebenfalls weit gefehlt. Das beweist auch der Fall eines Basketballtrainers an einer texanischen High School. Nachdem die von ihm trainierte Damen-Basketballmannschaft ein Spiel mit 100 zu 0 Punkten klar gewann, wurde er vom Rektor sofort entlassen. Der Grund? Zu viel Ehrgeiz und mangelndes Mitgefühl. Sie sehen also – auch der bedingungslose Wille zum Erfolg scheint nicht in jedem Fall angebracht zu sein.
Wenn Sie nun das Gefühl haben, quasi gar nichts mehr tun zu können, ohne ihren Job dabei zumindest latent zu gefährden, dann lassen Sie sich beruhigen – denn bei oben genannten Fällen handelt es sich wirklich um absolute Ausnahmen. Sollte es dennoch einmal soweit kommen, dass Ihr Vorgesetzter oder aber auch Sie selbst die Kündigung aussprechen, so warten auf dem Arbeitsmarkt ausserdem viele offene Stellen darauf, von einer motivierten Arbeitskraft wie Ihnen besetzt zu werden! Die Online-Jobsuchmaschine Jobagent bündelt all diese offenen Stellen, und macht sie mittels weniger Klicks abrufbar. Dank der integrierten Filterfunktionen finden Sie so ganz einfach die Jobs, die perfekt zu Ihnen passen. Probieren Sie’s aus – Sie werden es nicht bereuen!
Autorin: Lisa Weber
Quelle: Karrierebibel.de, Spielraum.xing.com