So geht das aber nicht …

Von Pharmama

„So geht das aber nicht!" - Das habe ich letztens beim Rezepte kontrollieren nicht nur gedacht, das habe ich laut ausgerufen. Und zwar anhand von diesem ... Ding:

Ich versuche das mal zu beschreiben. Das ist der Ausdruck eines mails. Von einem Foto, das ein iphone zeigt, welches auf dem Bildschirm das Foto eines Rezeptes hat.

Das ist sowas wie ein Rezept-Inception (Ihr kennt den Film?).

Und dann ist es (knapp erkennbar) für eine Packung Dafalgan 500mg zu nehmen 4 x täglich eine Tablette. - Paracetamol, auch freiverkäuflich erhältlich für nicht mal 3 Franken die Packung. Und das soll ich so der Krankenkasse abrechnen??

Digitalisierung in allen Ehren, aber das geht so nicht! Es ist mir schon klar, dass der Kollege oder Partner des Patienten das nach dem Arztbesuch weitergeleitet hat, damit man das schnellstmöglich besorgt. Das ist okay. Und auch, dass meine Kolleginnen in der Apotheke das abgegeben haben, verstehe ich. Aber um das der Krankenkasse abrechnen zu können, brauche ich das Rezept. Nicht ein Bild vom Bild vom Bild.

Also: Rezeptoriginal nachliefern lassen - oder (für's nächste Mal): Bezahlen lassen und Quittung mitgeben, dann kann der Patient das selber einschicken. Und ich muss nicht noch für die 3 Franken Umsatz (hah) dem auch noch nachrennen.

Übrigens: Die Kantonsapothekervereinigung Nordwestschweiz hat sich mit den elektronischen Rezepten befasst und das Positionspapier entsprechend überarbeitet.

Da steht dann auch das drin:

Eine eingescannte Unterschrift, ein Fax, ein Hinweis, dass das Dokument elektronisch visiert ist, eine E-Mail oder eine Fotokopie erfüllen die Anforderungen an eine rechtlich verbindliche Urkunde und an die Fälschungssicherheit für Rezepte, die in Papierform abgeben werden, nicht. Auf einem Papierrezept muss deshalb zwingend die eigenhändige Unterschrift des verschreibenden Arztes sein. Um die Fälschungssicherheit zu erhöhen, ist zusätzlich ein Stempel anzubringen. Elektronische Verschreibung (E-Rezept) Auf einem elektronisch übermittelten Rezept wird zwingend eine qualifizierte Unterschrift gemäss dem Bundesgesetzüber Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate (Bundesgesetz über die elektronische Signatur, ZertES, SR 943.03) gefordert. Die Apotheke muss in der Lage sein die Gültigkeit dieser Signatur (Zertifikat etc.) zu überprüfen. Zusätzlich muss mit geeigneten Massnahmen (z.B. Blockchain-Technologie) sicher-gestellt werden, dass eine Verschreibung, die einmal ausgeführt wurde, nicht mehrfach eingelöst werden kann.

... Wir warten ja alle noch auf das elektronische Gesundheitsdossier in dem auch so Rezepte zentral abgelegt werden und (einmal und auf Erlaubnis durch den Patient) abgerufen werden können. Was momentan usus ist und gemacht wird (mit Fax und mail etc.) ist demnach nämlich auch nicht ganz korrekt. Zumindest kann ich bei Direkt-Fax oder mail vom Arzt (mit .hin-Adresse) ziemlich sicher sein, dass das Rezept wirklich von ihm ist.