Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor
Das deutsche Volk hat (natürlich nur rein hypothetisch) die Möglichkeit, die Politiker der“Groko“ für den gigantischen Schaden, den sie dem deutschen Volk durch den illegalen Import von Millionen Ausländer zugefügt haben, haftbar zu machen. Der „Amtshaftungsanspruch“ ist die Zentralnorm des deutschen Staatshaftungsrechts, Rechtsgrundlage ist § 839 BGB in Verbindung mit Artikel 34 des Grundgesetzes. Ein Amtshaftungsanspruch entsteht, wenn ein Amtsträger eine drittgerichtete Amtspflicht verletzt und dadurch dem Bürger, oder einem sonstigen Rechtsträger einen Schaden zugefügt hat, die Schadensregulierung erfolgt allerdings nicht durch den Verursacher, sondern aus der Staatskasse und dies auch nur, wenn die Amtspflichtverletzung in einem Vorprozess vor den Verwaltungsgerichten festgestellt wurde!!! Sofern einem Politiker nachgewiesen werden kann, dass er dem deutschen Volk einen immensen Schaden zugefügt hat, (was ich persönlich für unmöglich halte) wird das deutsche Volk dafür aus der von den Steuerzahlern gefüllten Staatskasse entschädigt, persönlich zahlen Politiker keinen Cent, wenn sie durch ihre rechtswidrige Politik das deutsche Volk ruinieren, wobei ich noch darauf hinweisen möchte, dass der deutschen Regierung die Rechtswidrigkeit ihres Asylantenimportes bereits vom „EuGH“ (Europäischer Gerichtshof) durch Urteil bestätigt wurde.