So einfach gehts nicht!

Professor Dr. Urs Kramer von der Universität Passau hat im Auftrag der Landesregierung von Baden-Württemberg ein Rechtsgutachten erstellt zur Frage, ob der Kopfbahnhof in Stuttgart im Zuge des projektierten Tiefbahnhofs stillgelegt werden kann. Dies erläutert er Stück für Stück. Hier ein kleines “Video-Gutachten” für Freunde der Juristerei:


Der Gutachter bestätigt, dass es sich um eine Stillegung handelt, die nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz mit einem geordneten Verfahren durchgeführt werden muss. Dabei muss der Betreiber – die Deutsche Bahn AG – darlegen, dass der (bisherige) Betrieb nicht mehr zumutbar ist. Allerdings verlangt das Gesetz, dass dann die Bahn Dritten zu bisherigen Bedingungen ein Angebot zur Übernahme des Bahnhofes zu machen hat. Daran hat die Stuttgarter Netz AG ein Interesse, die als Mitbewerberin der Bahn die Gleisflächen auch künftig nutzen möchte.
Außerdem müsse der Kopfbahnhof dann künftig in einem Verfahren entwidmet werden, es von Eisenbahnzwecken also freizustellen. Voraussetzung ist dass das “Verkehrsbedürfnis” weggefallen ist und auch in Zukunft nicht mehr zu erwarten ist. Wenn ein solches nachgewiesen werden kann, darf der Kopfbahnhof nicht entwidmet werden.


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