Sklaverei mit behördlicher Duldung

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Sklaverei mit behördlicher Duldung

Posted by :Joern Petersen On : 1. November 2013 0

Category: Gesellschaft, Politik

Tags:Gesetz, Loverboy-Methode, Menschenhandel, Prostitution

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Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung ist in Deutschland leider weit verbreitet. Viele Dienststellen der Polizei schrecken vor den aufwendigen verdeckten Ermittlungen zurück. Denn die Frauen sagen aus Angst nicht aus. Es muss sich was ändern!

Ab Mitte November müssen sich drei Männer vor dem Landgericht Memmingen wegen Menschenhandel verantworten. Zu selten kommt es zu diesen Prozessen, denn oft lassen sich kaum eindeutige Beweise finden. Dass diese skrupellosen Zuhälter überall in Deutschland zuschlagen, ist längst bekannt. Das Bundeskriminalamt hatte 2011 bundesweit 482 Ermittlungsverfahren eingeleitet, aber diese Zahlen haben wenig Aussagekraft. Menschenhandel ist ein vielfaches präsenter, als die Statistiken zugeben. Da es kaum Anzeigen gibt, können die Beamten den Täter – vor allem aus Südosteuropa – nur durch extrem aufwendige Ermittlungen das Handwerk legen. Den Dienststellen ist der Aufwand – auch durch Personalmangel – oft zu hoch. Leider steigt die Zahl der Fälle und die Banden werden immer skrupelloser.

Um die Frauen nach Deutschland zu locken spielen die Täter gerne die große Liebe vor. “Du bist die Frau meiner Zukunft” ist ein gern ausgesprochener Satz. Diese “Loverboy” Methode kommt immer häufiger zur Anwendung und die Frauen werden mit Geschenken überhäuft. Dadurch werden vor allem junge Menschen emotional beeinflusst. Sie sind viel einfacher zu manipulieren. Da ihnen noch oft die deutschen Sprachkenntnisse fehlen, geraten sie in die Opferrolle. Wirklich schlimm entwickelt sich für sie das 2002 eingeführte Prostitutionsgesetz. Dies kann für die Zuhälter positiv ausgelegt werden, denn sie sind ‘Arbeitgeber mit Weisungsrecht’. Für die Täter kann das der Freibrief sein, während die Frauen in eine moderne Sklaverei mit behördlicher Duldung geraten. Es gab schon öfter Urteile, durch die Menschenhändler freigesprochen wurden. Die Rechtssprechung kann mit der Realität kaum Schritt halten!

Hier muss den Opfern dringend geholfen werden! Zum einen ist es notwendig, das Weisungsrecht abzuschaffen und so den rechtlichen Weg zu einer Verurteilung frei zu machen. Zudem muss auch im Ausland mehr Aufklärung betrieben werden, damit Frauen die Maschen der Gangster früher erkennen. Sicherlich wäre eine Sensibilisierung der Bevölkerung hilfreich, da bei diesem Thema gerne zur Seite geschaut wird. Das dürfen wir im Sinne der Opfer nicht machen!

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