Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor
In einer Flüchtlingsunterkunft vermutete ein “friedfertiger”, aus dem Südsudan stammender Asylant, dass ihm ein Flüchtling aus Eritrea Geld gestohlen hatte. Der angebliche Dieb ließ diese Beschuldigung nicht auf sich sitzen und schlug dem Südsudanesen mit einer schweren Eisenstange auf den Kopf, der durch den Schlag allerdings nicht zu Boden ging, sondern dem mutmaßlichen, aus Eritrea stammenden Dieb ein Messer tief in die Brust rammte, der dadurch zu Boden ging und das Bewusstsein verlor und später am Tatort verstarb. Der südsudanesische Flüchtling begann nun damit, den aus Eritrea stammenden Flüchtling zu Skalpieren, weil das Messer für die multikulturellen Rituale nicht scharf genug war, musste er mehrmals nachschneiden, was bei dem skalpierten Flüchtling aus Eritrea laut dem vom Gericht geladenen, medizinischem Sachverständigen zu unerträglichen Schmerzen geführt hätte, wenn er nicht bewusstlos gewesen wäre.
Die Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichts unter Vorsitz von Richter Sebastian Bührmann wertete die Straftat nicht wie von der Staatsanwaltschaft beantragt als Mord, weil sie die Gegenwehr mit dem Messer nach dem Schlag mit der Eisenstange als Notwehr ansah und verurteilte den südsudanesischen Flüchtling lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung (womit das Skalpieren gemeint ist) zu einer Gefängnisstrafe von 30 Monaten. Anzumerken wäre noch, dass der skalpierte und getötete Flüchtling aus Eritrea als solcher anerkannt war, Deutschkurse besuchte und sich auch ansonsten bestens integriert hatte.
Die Kammer ging bei dem Skalpieren von einem Bestrafungsritual an dem, vom Täter als Dieb verdächtigten Opfer aus, was offensichtlich zu den Bestandteilen unserer neuen Mischkultur gehört und als solches nicht als außergewöhnlich, sondern als Bereicherung zu bewerten ist. Das Skalpierungsritual hat meines Erachtens allerdings einen Nachteil, wenn zukünftig alle Bürger einen des Diebstahls verdächtigen Mann nicht wie früher üblich bei der Polizei anzeigen sondern Skalpieren, werden viele mutmaßliche Diebe als rechtsradikale Skinheads angesehen werden, obwohl sie weder geklaut haben, noch AfD Mitglieder sind.