Sind Sie Rechtsanwalt für Schulden?

Die seltsamen Anrufe häufen sich derzeit in der Kanzlei. Während noch vor Kurzem ein Anrufen gefragt hat, ob ich „Rechtsschutzversicherung bin„, rief nun jemand an, der wissen wollte, ob ich „Rechtsanwalt für Schulden“ (was auch immer dies sein mag) bin. Da ja die Anforderungen der Mandanten an eine mögliche Spezialisierung des Anwalts immer höher werden, hätte mich auch nicht gewundert, wenn mit fester Stimme gefragt worden wäre, ob ich denn „Fachanwalt für Schulden“ bin. Im Übrigen wäre dies für die Bundesrechtsanwaltskammer bestimmt eine passende Gelegenheit den „Fachanwalt für Schulden“ einzuführen, da – soweit ich weiß (Stand: 1. März 2011), es wohl derzeit noch keinen Fachanwalt für Schulden gibt. Wenn sich dies ändern würde, würde ich mich aber nicht wundern.

Nachdem der Anrufer mir dann den mageren Streitwert mitteilte (Abwehr einer Minimalforderung) war ich mir ziemlich sicher, dass ich kein Rechtsanwalt für Schulden bin. Bevor ich dies dem Anrufen aber mitteilen konnte, schob dieser noch ansatzlos hinterher, ob ich denn „umsonst“ sei (er meinte „kostenlos„, denn umsonst ist der Besuch bei mir in der Regel nicht).

Ich erklärte, dass es keine kostenlose Anwälte in Deutschland gäbe, zumindest keine mir bekannten, was mir der Anrufer mit Sicherheit nicht glaubte. Er wolle sich dann woanders umsehen.

Vielleicht kommt ja morgen Ihre Sekretärin bei Ihnen rein und fragt: „Da es jemand am Telefon und fragt, ob wir Rechtsanwalt für Schulden sind. Bevor Sie dies vorschnell bejahen, fragen besser erst nach dem Streitwert.

RA A. Martin – Anwalt Berlin – Kanzlei Marzahn



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